Die Strukturen der Transplantationsmedizin in Deutschland können auch künftig erhalten bleiben. Dies sieht der Beschluss des Europäischen Parlaments über den Richtlinienentwurf zu Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe (KOM [2008] 818) vor.

Zur Überwachung
von Organspenden
wollte die EU nationale
Behörden
einrichten. Dieser
Vorschlag ist nun
vom Tisch. Foto: dpa
Ursprünglich hatte die Europäische Kommission beabsichtigt, in allen europäischen Staaten nationale Behörden zur Überwachung von Organspenden und -transplantationen einzurichten. „Dies hätte lediglich zu mehr Bürokratie geführt, nicht aber den Mangel an Organen behoben“, erklärte Dr. med. Martina Wenker, Mitglied der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer (BÄK). Die vom deutschen Gesetzgeber beauftragten nichtstaatlichen Institutionen wie die BÄK arbeiteten bereits mit hoher Fachkenntnis und Flexibilität. Richtig sei aber, dass die Strukturen wegen des Mangels an Spenderorganen weiter zu optimieren seien, betonte Wenker. So müssten Transplantationsbeauftragte flächendeckend in den Kliniken etabliert werden.
In dem ebenfalls Mitte Mai angenommenen Aktionsplan der EU-Kommission wird auch vorgeschlagen, in allen Krankenhäusern, in denen Organspenden durchgeführt werden, Transplantationskoordinatoren einzuführen. Die neue EU-Richtlinie zielt in erster Linie darauf ab, die Qualitäts- und Sicherheitsstandards europaweit anzugleichen und die Transplantationssysteme leistungsfähiger zu gestalten. ER
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