ArchivDeutsches Ärzteblatt21/2010Diskussionsforum: Austausch zu Rehabilitations- und Teilhaberecht

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Diskussionsforum: Austausch zu Rehabilitations- und Teilhaberecht

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www.reha-recht. de: Das Internetangebot soll zu mehr Rechtssicherheit beitragen. Foto: picture alliance/Keystone
www.reha-recht. de: Das Internetangebot soll zu mehr Rechtssicherheit beitragen. Foto: picture alliance/Keystone
Das Sozialgesetzbuch (SGB) IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) als übergeordnetes Gesetz erfordert eine einfach zu nutzende Online-Plattform, um noch nicht hinreichend bekannte Rechtsnormen, die aktuelle Rechtsprechung und ihre Auslegung in der juristischen Fachöffentlichkeit sowie bei den Akteuren in Betrieben und Institutionen bekanntzumachen. Unter der barrierefreien Internetadresse www.reha-recht.de steht seit kurzem ein Diskussionsforum für den Informations- und Meinungsaustausch zwischen Rechtsprechung, Wissenschaft und den praktischen Rechtsanwendern des SGB IX und verwandter Gesetze zur Verfügung.

Träger des Diskussionsforums ist die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR). Mit diesem Angebot will die DVfR die Anwendung und Weiterentwicklung des Rehabilitations- und Teilhaberechts fördern und so zu mehr Rechtssicherheit bei der Beantragung und Gewährung von Leistungen beitragen. Das Diskussionsforum wird aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziell gefördert und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt.

In vier Foren werden unter anderem folgende Schwerpunkte diskutiert: Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe, auch im Kontext des sozialen Leistungsrechts, Arbeitsrecht, Schwerbehindertenrecht, betriebliches Eingliederungsmanagement in Unternehmen sowie Rechtsfragen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit März 2009 in Deutschland geltendes Recht ist. EB

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