

In einer systematischen Übersichtsarbeit zur Frage der für eine suffiziente Prostatakarzinomdiagnostik notwendigen Anzahl von Biopsien wurde als Ergebnis einer Metaanalyse die Entnahme von zwölf Gewebezylindern emp-fohlen (Eichler et al., J. Urol. 2006; 175: 1605–12). Die aktuell gültige Leitlinie der European Association of Urology aus dem Jahr 2008 spricht sich für eine Mindestanzahl von zehn Prostatabiopsien aus, wobei diese je nach Prostatavolumen oder PSA-Serumwert angepasst werden könne (EAU Guidelines on Prostate Cancer, Eur. Urol. 2008; 53: 68–80). Gemäß der neuesten Version V.2.2010 der „Practice Guideline“ des US-amerikanischen National Comprehensive Cancer Networks zur Prostatakarzinomfrüherkennung werden ebenfalls zumindest zwölf Biopsien empfohlen (www.nccn.org). Als maßgeblich für den deutschen Versorgungskontext kann die „Interdisziplinäre Leitlinie der Qualität S3 zur Früherkennung, Diagnose und Therapie der verschiedenen Stadien des Prostatakarzinoms“, Version 1.0 vom September 2009, herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Urologie, angesehen werden. In dieser Leitlinie findet man auch zur Stanzbiopsie der Prostata eine Reihe evidenzbasierter Empfehlungen. Hinsichtlich der zur Diagnostik notwendigen Anzahl der Gewebeproben wird konstatiert, dass bei der Stanzbiopsie der Prostata in der Regel zehn bis zwölf Gewebezylinder entnommen werden sollten (www.urologenportal.de).
Zusammenfassend erscheint eine fixe zahlenmäßige Beschränkung der Berechnung von Prostatabiopsien durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen nach der GOÄ nicht gerechtfertigt. Vor dem Hintergrund eines nachgewiesenen diagnostischen Zusatznutzens einer auf die lateralen peripheren Zonen erweiterten Prostatabiopsie sollte die tatsächliche Anzahl der durchgeführten Prostatagewebeproben erstattet werden. Dr. med. Hermann Wetzel M. Sc.
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.