BRIEFE
Entgeltsystem: Negative Stimmung verbreitet
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Die Umrisse der Entwicklung des neuen Entgeltsystems für Psychiatrie und Psychosomatik sind erst seit wenigen Wochen zu erkennen, da wird schon behauptet, dass es sich um eine verpasste Chance handelt. Das Urteil fällt schnell, und man kann sich des öffentlichen Beifalls sicher sein . . . Aber ist es deshalb berechtigt, die Öffentlichkeit einseitig zu informieren und eine negative Stimmung zu verbreiten, welche die notwendigen Anpassungen in den Kliniken erschwert? . . .
Die Entwicklung des neuen Entgeltsystems findet im Sinne eines lernenden Systems statt. Es soll dazu führen, dass die Entgelte zunehmend leistungsgerechter und -differenzierter werden. Wenn dies gelänge, würde es bedeuten, dass aufwendige Leistungen für einen einzelnen Patienten besser finanziert werden, intensiver zu behandelnde und betreuende Patienten einen höheren Tagessatz in der Behandlung erhalten. Das wäre doch gut. Ganz klar besteht die Gefahr eines Systemanreizes, dass einfach nur mehr Therapie (ob sinnvoll oder nicht) besser bezahlt wird.
Das neue Entgeltsystem wird dazu führen, dass transparenter wird, welche Patienten einen stationären und teilstationären Klinikaufenthalt benötigen und welche Leistungen für den einzelnen Patienten erbracht werden. Die Transparenz müssen die psychiatrischen und psychosomatischen Klinken nicht fürchten. Dennoch besteht sicherlich die Gefahr, dass die Veränderungen zu einer unverhältnismäßigen Zunahme der Bürokratie führen und die Medizinischen Dienste die Transparenz vor allem im Sinne von Kontrollmöglichkeit interpretieren.
Die Finanzierung des psychiatrischen Versorgungssystems ist derzeit ungerecht, da die tagesgleichen Pflegesätze zwischen 170 und 350 Euro schwanken – obwohl dies sicherlich nicht durch unterschiedliche Patientenpopulationen zu erklären ist. Diese Gerechtigkeitslücke zu schließen, ist eine Chance des neuen Entgeltsystems. Dabei wird es Verlierer geben, die verständlicherweise nicht jubeln, aber eigentlich auch wissen, dass ihre Argumente für die bestehenden Differenzen schwach sind.
Die fehlende Einbeziehung der psychiatrischen Institutsambulanzen im ersten Schritt ist eine richtige Entscheidung, da sowohl die Dokumentation als auch die Finanzierung der Institutsambulanzen in den Bundesländern völlig unterschiedlich sind. Der Gesetzgeber hat in § 17 d SGB V vorgegeben und damit den Willen bekundet, dass die PIAs einbezogen werden . . .
Die berechtigte Hoffnung, dass mit dem neuen Entgeltsystem innovative Versorgungsformen, wie zum Beispiel integrierte Versorgung, Home Treatment, auskömmlich finanziert umgesetzt werden können, wird der zweite Schritt sein, dessen Vorbereitung in den sogenannten Prüfaufträgen im Gesetzestext festgeschrieben wurde. Erfahrungen aus lokalen Initiativen, wie zum Beispiel dem sogenannten Regionalbudget in Schleswig-Holstein, werden dabei zu berücksichtigen sein . . .
Dr. med. Iris Hauth,
PD Dr. med. Frank Godemann,
St. Joseph-Krankenhaus Berlin Weißensee GmbH, 13088 Berlin