BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zu Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung: Erfassung von angestellten Ärzten, differenziert nach Einrichtungen gemäß § 311 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) und MVZ – Änderung der Anlagen 4.1 bis 4.10 –


Bekanntmachungen
Vom 18. Februar 2010
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 18. Februar 2010 beschlossen, die Richtlinie über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie) in der Neufassung vom 15. Februar 2007 (BAnz. S. 3491), zuletzt geändert am 18. Juni 2009 (BAnz.S. 3898), wie folgt zu ändern:
I.
Die Anlagen 4.1 bis 4.10 „Planungsblätter Typ 1 bis 10 zur Feststellung/Berechnung des Versorgungsgrades“ werden entsprechend der Anlage* zu diesem Beschluss neu gefasst.
II.
Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Berlin, den 18. Februar 2010
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Hess
*Die Anlagen finden Sie auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses
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