ArchivDeutsches Ärzteblatt24/2010Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinien: Erweiterung der Testverfahren für den Treponemen-Antikörpernachweis

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinien: Erweiterung der Testverfahren für den Treponemen-Antikörpernachweis

Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...
LNSLNS

Bekanntmachungen

Vom 18. Februar 2010

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 18. Februar 2010 beschlossen, die Richtlinien über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (Mutterschafts-Richtlinien) in der Fassung vom 10. Dezember 1985 (BAnz. Nr. 60 vom 27. März 1986), zuletzt geändert am 6. August 2009 (BAnz. S. 3921), wie folgt zu ändern:

I.

In Abschnitt C Nummer 1 Buchstabe a wird nach der Angabe „der TPHA (Treponema pallidum-Hämagglutinationstest)“ die Angabe „oder ELISA (Enzyme-linked-immunosorbent-assay) oder TPPA (Treponema pallidum-Partikelagglutinationstest)“ eingefügt.

II.

Die Änderung der Richtlinien tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 18. Februar 2010

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Hess

Fachgebiet

Zum Artikel

Der klinische Schnappschuss

Alle Leserbriefe zum Thema

Stellenangebote