

In Heft 20/2010 hat das Deutsche Ärzteblatt eine Entschließung des
113. Deutschen Ärztetages unter der Überschrift „Verbot der ,Ultimate-Fighting‘-Veranstaltungen und ihrer TV-Übertragung“ dokumentiert. Diese Entschließung enthält Behauptungen, die die Bundesärztekammer als unwahr widerrufen hat.
Im Einzelnen wurden folgende Tatsachen als unwahr widerrufen:
• „In zahlreichen Ländern wurden in den vergangenen Jahren zunehmend häufiger Kampfveranstaltungen durchgeführt, deren Ziel – anders als in allen Kampfsportarten – offen und ausschließlich die Verletzung des Gegners an Körper, Gesundheit und Leben ist.“
• „Die Abgrenzung zu anderen Sportarten ist anhand der Frage, ob die Betätigung auf die Körperverletzung abzielt, klar zu treffen.“
• „Der Kampf wird in der Regel solange weitergeführt, bis ein Kämpfer regungslos liegenbleibt.“
• „In der Regel werden schwere Verletzungen des Kopfes, innerer Organe und des Bewegungsapparates herbeigeführt; Todesfälle in der Folge derartiger Kämpfe sind vielfach aufgetreten.“
• „Die gerade in der Rechtsprechung zum ärztlichen Heileingriff entwickelten Anforderungen an die notwendige Aufklärung schließen es aus, dass den Kämpfern zuvor die möglichen Verletzungsfolgen (z. B. Blindheit, Querschnittslähmung) hinreichend deutlich gemacht worden sein können.“
• „In Deutschland gab es bislang nur vereinzelte Versuche, solche Veranstaltungen abzuhalten; sie konnten bis auf eine von den Ordnungsbehörden bisher verhindert werden.“
• „. . . die Bayerische Landesmedienzentrale hat am 19. 3. 2010 dem Sender DSF die Genehmigung entzogen, weiter solche Veranstaltungen auszustrahlen.“
Der Deutsche Ärzte-Verlag schließt sich diesem Widerruf an.