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Krankenhäuser: Doch keine VKA-Tarife bei der Caritas


Die vergütungsrelevanten Bestandteile des Tarifvertrags für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) werden jetzt doch nicht in die Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas übernommen. Nachdem sich Dienstgeber und Dienstnehmer in einer Verhandlungskommission nach monatelangen Vorarbeiten auf die Einführung der VKA-Tarife geeinigt hatten (DÄ, Heft 21/2010), verweigerten die Dienstgeber überraschend in der Sitzung der Arbeitsrechtlichen Bundeskommission am 23./24. Juni in Fulda die Zustimmung zum vorab erzielten Kompromiss. Somit werden die circa 30 000 Ärzte in den 470 katholischen Krankenhäusern weiterhin schlechter vergütet als ihre circa 55 000 Kollegen in den kommunalen Kliniken – es sei denn, ihr Arbeitgeber zahlt ihnen individuelle Zulagen.
Die in letzter Sekunde verweigerte Zustimmung der Arbeitgeberseite sei ihm völlig unverständlich, sagte Prof. Dr. med. Ingo Flenker: „Denn längst zahlen in der Realität nahezu alle katholischen Krankenhäuser jeder Ärztin und jedem Arzt Monat für Monat individuelle Zulagen, um die erhebliche Differenz zu unserem Tarifvertrag für Ärzte wenigstens zum Teil zu minimieren.“ Ohne eine Übernahme der Leitwährung für Klinikärzte werde es für die katholischen Krankenhäuser im Wettbewerb um die besten Ärzte schwierig, prognostizierte der Zweite Vorsitzende des Marburger Bundes Landesverband Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz. JF