

Die KBV hat aufgelistet, welche Beschlüsse mit Auswirkung auf das Honorar noch anstehen. Dazu zählen:
- Berücksichtigung stationär-ambulanter Verlagerungseffekte: Nach Ansicht der KBV blockieren die Krankenkassen die Verhandlungen hierzu. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung schätzt die Mehrkosten auf mindestens 230 Millionen Euro pro Jahr, also auf rund ein Prozent der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat jedoch einen „Fahrplan“ festgelegt, der Beschlüsse für das Jahr 2011 garantieren soll.
- EBM-Kalkulationsgrundlage: KBV und Kassen sind auch über die Kostenentwicklung in Praxen uneinig. Zurzeit werden genauere Ergebnisse einer arztgruppenspezifischen Auswertung beim Statistischen Bundesamt abgewartet. Beschlüsse mit Wirkung vor dem 1. Januar 2011 sind unrealistisch.
- EBM-Änderungen: Zum 1. Juli 2010 werden Leistungen aufgewertet, darunter die Versichertenpauschalen der Haus- und Kinderärzte für Null- bis Sechsjährige, neurologische Gesprächsleistungen und Grundpauschalen für die onkologische Mitbehandlung. Zum Oktober sollen dann mehrere lange diskutierte Leistungen neu aufgenommen werden in den GKV-Katalog, zum Beispiel das Neugeborenen-Hörscreening. Rie