ArchivDeutsches Ärzteblatt PP7/2010Unabhängige Patientenberatung: In die Regelversorgung ab 2011

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Unabhängige Patientenberatung: In die Regelversorgung ab 2011

Osterloh, Falk

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Beratungsstelle für Patienten – ab nächstes Jahr müssen die Kassen eine unabhängige Beratung anbieten. Foto: Visum
Beratungsstelle für Patienten – ab nächstes Jahr müssen die Kassen eine unabhängige Beratung anbieten. Foto: Visum

Mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) will die Koalition nicht nur den Arzneimittelmarkt neu strukturieren, sondern auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) in die Regelversorgung überführen. Der entsprechende Gesetzentwurf sieht vor, dass der GKV-Spitzenverband nach einem Ausschreibungsverfahren und in Abstimmung mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, eine neutrale und unabhängige Einrichtung bestimmt, die zunächst für fünf Jahre die UPD durchführt.

2011 sollen die gesetzlichen Krankenkassen dafür 5,2 Millionen Euro per Umlageverfahren zur Verfügung stellen; im Jahr 2009 waren es etwa fünf Millionen. Ein Modellprojekt läuft seit knapp zehn Jahren in 22 regionalen Beratungsstellen. Im vergangenen Jahr nutzten circa 80 000 Versicherte die Beratung. Am meisten interessierten sie sich dabei für Leistungen der Kostenträger, rechtliche Aspekte, Krankheitsbilder, Therapiemöglichkeiten und Behandlungsalternativen. Schwerpunkte sollen künftig auf einer telefonischen und internetgestützten Beratung liegen. Zudem soll die UPD als „Seismograph für Problemlagen im Gesundheitssystem“ dienen. Dazu sollen die Beratungseinrichtungen regelmäßig dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung über ihre Erfahrungen berichten.

Jens Spahn (CDU) erklärte, er erwarte jetzt, dass man zeitnah mit den Ausschreibungen beginne, um einen geregelten Übergang in die Regelversorgung zu gewährleisten. Eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes sagte dem Deutschen Ärzteblatt, der Verband sei bestrebt, einen nahtlosen Übergang zu ermöglichen. Mit den Ausschreibungen könne jedoch erst begonnen werden, wenn das Gesetz verabschiedet sei. fos

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