ArchivDeutsches Ärzteblatt PP7/2010Schieflage: Faire Debatte notwendig
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In diesem Artikel werden von Prof. Dr. med. Sabine Herpertz aufgestellte Behauptungen wiedergegeben, die aus psychotherapeutischer Sicht nicht unwidersprochen stehen bleiben können:

1. „Schwer- und chronisch Kranke können nicht Monate auf einen Therapieplatz warten.“ – Die viel zu langen Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung sind das Ergebnis einer falschen Bedarfsplanung, die eine nicht ausreichende Anzahl ambulanter Therapieplätze zur Folge hat und sind nicht uns Psychotherapeuten anzulasten. [. . .] Benachteiligt sind in diesem System vor allem Menschen, die am Beginn einer psychischen Erkrankung stehen. (So kommen schizophren Erkrankte kaum in den Genuss sekundärpräventiver therapeutischer Angebote wie Psychoedukation und kognitive Verhaltenstherapie, die einen entscheidenden Einfluss auf einen günstigen Verlauf haben können.) Mit anderen Worten: Der Systemfehler besteht darin, dass schwere Verläufe und Chronifizierung nicht verhindert werden!

Die Differenzierung in „schwer“ und „leicht“ psychisch Erkrankte ist eine Diskriminierung derjenigen, die als leicht erkrankt bezeichnet werden. Oder sind bei lähmenden Depressionen, Angsterkrankungen mit Panikattacken, somatoformen Schmerzstörungen, Zwangserkrankungen, lebensbedrohlichen Essstörungen die entstehenden Einschränkungen und Leidensgeschichten weniger bedeutsam? Wer will das ernsthaft behaupten?

2. Für „schwer- und chronisch Kranke ist Richtlinienpsychotherapie meistens ungeeignet“. – Diese Aussage steht in einem krassen Widerspruch zu zahlreichen wissenschaftlichen Metaanalysen und daraus abgeleiteten und begründeten Leitlinien, zum Beispiel der nationalen Leitlinie „Depression“. Natürlich können im Rahmen der Richtlinienpsychotherapie bedeutsame und oft ausreichende therapeutische Ergebnisse erreicht werden. [. . .]

3. „Nur Psychiater und ärztliche Psychotherapeuten können einen solchen Behandlungsplan anbieten.“ – Diese Aussage hat ihre Begründung nur im gegenwärtig unbefriedigenden Ist-Zustand, in dem die Ärzteschaft auf ihr Monopol zur Verordnung nichtärztlicher Leistungen und Medikamenten besteht. Die Psychotherapieverbände streben eine Veränderung dieser Situation an, wogegen sich die Ärzteschaft aber erbittert wehrt. [. . .]

Grundsätzlich ist anzumerken, dass es sicherlich einige Versorgungsmängel und Fehllokation in der ambulanten Psychotherapie gibt. Im Interesse der psychisch Kranken ist es aber wichtig, hier eine kritische Diskussion zu führen und entsprechende Forschung durchzuführen. Im Gegensatz zur psychiatrisch-medikamentösen Versorgung stehen hier aber keine nennenswerten Mittel zur Verfügung. Zielführend wäre eine faire, kollegiale Debatte auf gleicher Augenhöhe über die verschiedenen Berufsgruppen (auch Psychiatrische Pflege, Soziotherapie) hinweg. Hierzu hat Frau Prof. Dr. med. Sabine Herpertz nicht beigetragen.

Dipl.-Psych. Carsten Hobbje, Dipl.-Psych. Hannes Schmees, 49610 Quakenbrück

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