BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Bundesärztekammer
Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) gemäß §§ 12 a u. 18 TFG


Bekanntmachungen
Zweite Richtlinienanpassung 2010
Der Vorstand der Bundesärztekammer hat in der Sitzung vom 16. 4. 2010 auf Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats beschlossen, die Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) gemäß §§ 12 a und 18 Transfusionsgesetz (BAnz. Nr. 209 a vom 05. 11. 2005 unter Berücksichtigung der im BAnz. Nr. 92 vom 19. 5. 2007, S. 5075 f. veröffentlichten Anpassungen) in wenigen Punkten im Interesse einer guten Praktikabilität zu ändern und zu ergänzen.
Der Umfang der Änderung betrifft u. a.
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Das Einvernehmen der zuständigen Bundesoberbehörde zu dieser Richtlinienanpassung erklärte der Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts am 4. Mai 2010.
Die Zweite Richtlinienanpassung wurde entsprechend § 12 a Abs. 1 S. 3 bzw. § 18 Abs. 1 S. 3 TFG im Bundesanzeiger (BAnz. Nr. 101a vom 09. 7. 2010)1 bekanntgemacht und trat am 10. Juli 2010 in Kraft.
Der Blutspendeausschluss von homo- und bisexuellen Männern (bzw. Männern, die Sexualverkehr mit Männern haben [MSM]) wurde von den an der Richtlinienanpassung beteiligten Gremien intensiv diskutiert. Erläuterungen zur Thematik sind im Internetauftritt der Bundesärztekammer unter www.baek.de/haemotherapie abrufbar. Unter dieser Internetadresse ist auch eine Gesamtfassung der Richtlinien mit grafischen Hervorhebungen der aktuellen Änderungen abrufbar.
Korrespondenzanschrift
Bundesärztekammer
Dezernat VI – Wissenschaft und Forschung –
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
E-Mail: dezernat6@baek.de
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