BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinien zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch: Umsetzung der Schutzimpfungs-Richtlinie zu Varizellen und Pertussis


Bekanntmachungen
Vom 18. März 2010
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 18. März 2010 beschlossen, Abschnitt B, Nummer 5 der Richtlinien zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch in der Fassung vom 10. Dezember 1985 (BAnz. Nr. 60a vom 27. März 1986), zuletzt geändert am 17. Dezember 2009 (BAnz. 2010 S. 926), wie folgt zu ändern:
I.
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
1.
2. Satz 2 wird wie folgt geändert:
a)
b)
c)
II.
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
1. Satz 1 wird wie folgt geändert:
a)
b)
c) Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.
III.
Absatz 3 wird wie folgt geändert:
1.
2.
IV.
Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 neu eingefügt:
„Ferner sollte im Rahmen dieser Beratung auch das Impfbuch der Versicherten auf gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie empfohlene Impfungen durchgesehen werden und die Durchführung fehlender Impfungen ggf. empfohlen werden. Insbesondere soll Frauen mit Kinderwunsch eine Pertussisschutzimpfung empfohlen werden, sofern die letzte Impfung gegen Pertussis länger als 10 Jahre zurückliegt.“
V.
Die Änderung der Richtlinien tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Berlin, den 18. März 2010
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Hess
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