

Die Gesundheitsministerkonferenz hat auf ihrer Tagung im Juli auf die dringend notwendige Reform des Psychotherapeutengesetzes, insbesondere der Psychotherapeutenausbildung, hingewiesen. Denn seit der Einführung von Bachelor und Master an den Universitäten gibt es in den Ländern keine einheitliche Regelung mehr, welcher Abschluss für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) benötigt wird. Während Studierende für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten einen Masterabschluss vorlegen müssen, reicht für die KJP-Ausbildung in mehr als der Hälfte der Bundesländer ein Bachelor.
Der Grund hierfür ist eher historisch als inhaltlich: Vor der Bologna-Reform konnten Absolventen eines pädagogischen Studiums an einer Fachhochschule mit dem dort erworbenen Diplom die Ausbildung zum KJP beginnen. Durch die Studienreform wurde das Fachhochschuldiplom allerdings nicht zum Master, sondern zum Bachelor, so dass jetzt die meisten Bundesländer diesen Abschluss als Qualifikation für die KJP-Ausbildung anerkennen.
Die Politik muss für die Psychotherapieausbildung eine schlüssige und bundesweit einheitliche Regelung finden. Dafür ist sie auf Vorschläge der Psychotherapeuten angewiesen. Um Gehör zu finden, müssen sich die Psychotherapeuten jedoch auf ein Konzept verständigen, das die verschiedenen Berufsgruppen mittragen. Auf dem 16. Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) schien dies gelungen zu sein: Die Delegierten hatten sich für nur noch einen Beruf mit einer einheitlichen Approbation ausgesprochen. Das Studium soll unabhängig von der späteren Spezialisierung sowohl psychologische, pädagogische als auch sozialwissenschaftliche Inhalte umfassen. Voraussetzung für die Ausbildung – sowohl für den KJP als auch den Psychologischen Psychotherapeuten – wäre der Master. Die Spezialisierung auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen erfolgt dann während der Ausbildung.
Auch wenn dieses Konzept mit großer Mehrheit auf dem DPT angenommen wurde, gibt es immer noch Kritik an dem Vorschlag. Diese richtet sich vor allem gegen die Vereinheitlichung der Studieninhalte und Ausbildungsvoraussetzungen. Denn die Fachhochschulen, an denen bisher viele der künftigen KJP studiert haben, sind häufig nicht in der Lage, die nötigen Kurse für einen Masterabschluss anzubieten. Die komplette Verlagerung des Studiums an die Universitäten hätte aber zur Folge – so die Befürchtungen –, dass die pädagogischen Inhalte in den Hintergrund gedrängt werden.
So gerechtfertigt diese Bedenken auch sein mögen: Es ist eigentlich nicht zu verstehen, warum ein Psychotherapeut, der Kinder und Jugendliche behandelt, andere theoretische Kenntnisse aus dem Studium benötigen sollte, als sein Kollege, der Erwachsene behandelt. Deshalb ist eine Differenzierung zwischen den psychotherapeutischen Berufen vor der Ausbildung nicht sinnvoll. Die im Studium vermittelten Grundlagen müssen so gestaltet sein, dass sie die Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ermöglichen, unabhängig davon, ob sie an einer Fachhochschule oder einer Universität vermittelt werden.
Für die Reform der psychotherapeutischen Ausbildung ist es wichtig, dass sich die Vertreter der Berufsgruppen einig zeigen. Denn wenn sie nicht gemeinsam einen Vorschlag unterstützen, wird die Politik ihnen die Entscheidung abnehmen.