POLITIK
Selektivverträge: AOK und Medi schließen ersten Vertrag für die Psychotherapie ab


Die AOK Baden-Württemberg verhandelt noch mit dem Medi-Verbund über die Details eines Selektivvertrags zur Neurologie/Psychiatrie. Dies könnte der erste Facharztvertrag werden, von dem auch Psychotherapeuten profitieren.
Der Paragraf 73 c des fünften Sozialgesetzbuchs ermöglicht es den Krankenkassen, mit einzelnen Behandlergruppen Verträge über die Versorgung von Patienten abzuschließen – und das unabhängig von den Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigungen und des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM). Die AOK Baden-Württemberg hat nun erstmals den Zuschlag für einen Facharztvertrag erteilt, der auch die Psychotherapeuten miteinbezieht. Der Medi-Verbund, der Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN), der Berufsverband Deutscher Psychiater (BVDP), der Berufsverband Deutscher Neurologen (BDN), die Freie Liste der Psychotherapeuten und die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) verhandeln derzeit gemeinsam mit der AOK über die Details. In Kraft treten soll der Vertrag am 1. Januar 2011.
„Für uns muss gewährleistet sein, dass alle anerkannten psychotherapeutischen Therapieverfahren auch im Vertrag enthalten sind“, sagte Dr. Alessandro Cavicchioli, Landesvorsitzender der DPtV Baden-Württemberg, über die Ziele seines Verbandes bei den Verhandlungen. Wenn möglich, wolle man auch Verfahren mit aufnehmen, die bisher in der GKV noch nicht vergütet werden, wie die Neuropsychotherapie. Darüber hinaus ist für ihn die Verkürzung der Wartezeiten ein wesentlicher Punkt: „Der Patient muss schneller zum Behandler kommen.“ Dies gehe beispielsweise durch eine erleichterte Abrechnung von Gruppentherapien, aber auch durch eine Entlastung der Psychotherapeuten vom bürokratischen Aufwand. Wichtig sei, dass bei der psychotherapeutischen Versorgung ein hoher Qualitätsstandard vorliege. Um den sicherzustellen, müsste es aber auch erleichtert werden, diesen zu erreichen.
Die Vorteile eines Facharztvertrags nach Paragraf 73 c liegen für den Psychotherapeuten oder Arzt in der Regel in einer besseren Vergütung und darin, dass keine Fallzahlbegrenzung oder Abstaffelung mehr stattfindet. Die Behandlung wird über gemeinsame Abrechnungsstellen der Vertragspartner abgerechnet, unabhängig von der Kassenärztlichen Vereinigung.
Wie die Zukunft der Facharztverträge aussieht, ist angesichts der angekündigten Gesundheitsreform jedoch ungewiss. Die Pläne sehen beispielsweise vor, dass sich das Honorar in den Hausarztverträgen am Vergütungsniveau der KVen orientiert. „Mit den normalen Regelleistungsvolumen besteht keine Chance, dass Ärzte in einen Hausarztvertrag gehen, der in der Praxis mehr Aufwand bedeutet“, erklärte Dr. med. Werner Baumgärtner, Vorsitzender des Medi-Verbunds. „Wir haben die Sorge, dass mit dem Aus der Hausarztverträge auch das Aus für die Facharztverträge vor der Tür steht.“ Diese Befürchtung ist nicht unbegründet, denn bisher sind die meisten Facharztverträge an bestehende Hausarztverträge gekoppelt. Ob die Facharztverträge auch allein für die Krankenkassen attraktiv sein werden, bleibt abzuwarten.
Dr. rer. nat. Marc Meißner