

Der Verband der Hersteller von IT-Lösungen für das Gesundheitswesen (VHitG) e.V. hat ein Positionspapier zur Umsetzung von Selektivverträgen nach § 73 b und c (Haus- und Facharztverträge) des fünften Sozialgesetzbuchs veröffentlicht. Darin fordert er, dass niedergelassene Ärzte, die an Selektivverträgen teilnehmen, das IT-System frei wählen können. Anbieter von IT-Lösungen sollten im freien Wettbewerb konkurrieren (www.vhitg.de, Publikationen).
Für eine zukunftssichere und wirtschaftliche Lösung seien frei verfügbare Prozess-, Funktions- und Schnittstellenbeschreibungen und IT-Standards erforderlich, heißt es in der Erklärung. „Im Interesse eines für den Arzt beherrschbaren Vertragsmanagements und einer wirtschaftlich vertretbaren Umsetzung aller Einzelverträge ist eine wettbewerbsoffene und zugleich koordinierte, abgestimmte Umsetzung der Selektivvertragsfunktionen zwingend nötig.“ Der VHitG will sich an der softwareseitigen Realisierung beteiligen, um eine IT-gerechte Aufbereitung der Vertragsinhalte sicherzustellen. KBr