

Das erst vor gut einem Monat verabschiedete Arzneimittelsparpaket ist nach einem Medienbericht bereits von den Pharmakonzernen unterlaufen worden. Wie das Magazin „Der Spiegel“ berichtet, nutzen die Unternehmen eine von Experten „Preisschaukel“ genannte Gesetzeslücke, um den auf 16 Prozent erhöhten Zwangsrabatt abzumildern. Dem „Spiegel“ zufolge erhöhten die Konzerne Mitte Juli kurzfristig ihre Preise, nur um sie zwei Wochen später wieder abzusenken. Diese jüngsten Preissenkungen könnten sie sich nun auf den Rabatt anrechnen lassen. Das Bundesgesundheitsministerium drohte den Firmen mit Konsequenzen, wenn sie die Regelungen zum Preisabschlag unterlaufen.
Der erste Teil des Arzneimittelsparpaketes war am 1. August mit dem „Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften“ (GKV-Änderungsgesetz) in Kraft getreten. Demnach steigt der Herstellerabschlag für Arzneimittel ohne Festbetrag von sechs auf 16 Prozent, und es besteht ein Preisstopp für alle Arzneimittel, die von den Kassen bezahlt werden. Die Regelungen gelten bis Ende 2013. Die Bundesregierung erhoffte sich dadurch eine Entlastung der Krankenkassen von etwa 1,15 Milliarden Euro pro Jahr.
Mit dem Gesetz wurde auch der umstrittene Online-Abgleich der Versichertenstammdaten rechtskräftig. Künftig müssen Krankenkassen Online-Dienste anbieten, mit denen Ärzte die Gültigkeit der Versichertendaten überprüfen und die Krankenkassen die Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte aktualisieren können. Ärzte und Krankenhäuser sollen die Daten beim ersten Kontakt im Quartal abgleichen. Somit sollen ungültige, verlorene oder als gestohlen gemeldete Karten identifiziert werden. Die Online-Anbindung der Praxis-EDV an die Telematikinfrastruktur ist dabei für die Vertragsärzte freiwillig. afp/fos