ArchivDeutsches Ärzteblatt PP8/2010Durchführungsempfehlung des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V zur Finanzierung der Leistungen im Zusammenhang mit der Einführung der Leistungen zur diamorphingestützten Behandlung Opiatabhängiger in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM)

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Durchführungsempfehlung des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V zur Finanzierung der Leistungen im Zusammenhang mit der Einführung der Leistungen zur diamorphingestützten Behandlung Opiatabhängiger in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM)

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zum 1. Oktober 2010

Der Bewertungsausschuss gibt im Zusammenhang mit der Einführung der Leistungen zur diamorphingestützten Behandlung Opiatabhängiger in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zum 1. Oktober 2010 folgende Durchführungsempfehlung ab.

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2010 werden die Gebührenordnungspositionen 01955 und 01956 zur diamorphingestützten Behandlung Opiatabhängiger in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) eingeführt. Der Bewertungsausschuss hat sich über die Grundsätze zur Finanzierung dieser Leistung wie folgt verständigt:

(1) Auf der Grundlage des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Diamorphingestützte Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger vom 18. März 2010 werden die Gebührenordnungspositionen 01955 und 01956 in den Abschnitt 1.8 des EBM aufgenommen.

(2) Die Einführung der Leistungen nach den Gebührenordnungspositionen 01955 und 01956 führen nicht zu Einsparungen bei anderen Leistungen (Substitution).

(3) Der Bewertungsausschuss stellt fest, dass der finanzielle Mehrbedarf der Einführung der Leistungen nach den Gebührenordnungspositionen 01955 und 01956 nicht durch Einsparungen in anderen geeigneten Bereichen finanziert werden kann.

(4) Die Finanzierung des Mehrbedarfs für die Aufnahme dieser Leistungen nach den Gebührenordnungspositionen 01955 und 01956 erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen.

(5) Bei bereits bestehenden Einrichtungen mit einer Zulassung und Genehmigung der Diamorphinabgabe empfiehlt der Bewertungsausschuss den Partnern der Gesamtverträge die Vergütung ggf. auch vor dem 1. Oktober 2010 mit Hilfe der neugeschaffenen Gebührenordnungspositionen zu ermöglichen.

Protokollnotizen:

1) Die Rechnungslegung der Gebührenordnungspositionen 01955 und 01956 erfolgt im Formblatt 3, Kontenart 400, Kapitel 1, Abschnitt 8, Ebene 6.

2) Vereinbarung einer Kostenerhebung

Die Vertragspartner verständigen sich darauf, eine repräsentative Kostenerhebung in substituierenden Einrichtungen mit Diamorphinabgabe und einer Genehmigung der zuständigen Landesbehörde gemäß § 5 Abs. 9b Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) durchführen zu lassen. Die Ergebnisse der Studie sollen bis zum 30. Juni 2013 vorliegen.

Folgende Aspekte sind bei der Erhebung zu berücksichtigen:

– Die Kostenerhebung erfolgt differenziert für Einrichtungen,

– die sowohl Patienten mit ausschließlicher Methadon-Substitution als auch Patienten mit diamorphingestützter Substitution behandeln

und

– die Patienten im Rahmen der diamorphingestützten Substitution behandeln und keine ausschließliche Methadon-Substitution durchführen.

– Es werden die Kosten über einen Zeitraum von vier aufeinander folgenden Quartalen respektive von zwölf Monaten erhoben.

– In der Stichprobe werden nur Einrichtungen berücksichtigt, die mindestens 50 Patienten mit Diamorphinbehandlungen pro Quartal betreuen (gute Auslastung).

Die Studie sollte mindestens Angaben zu folgenden Inhalten umfassen:

– Praxisstruktur (z. B. Größe der Einrichtung, Personalstruktur)

– Kostenstruktur (z. B. analog der Kostenstudie des Statistischen Bundesamtes); insbesondere ist ergänzend zu berücksichtigen:

– Anschubfinanzierung; insofern ist die Finanzierung der Einrichtungen getrennt zu betrachten nach Einrichtungen, die im Rahmen des bundeseinheitlichen Modellprojektes teilgenommen haben und Einrichtungen mit diamorphingestützter Behandlung, die erst nach dem 01. 07. 2010 errichtet wurden

– Fallzahlen, durchschnittlich behandelte Patienten pro Jahr

– Leistungshäufigkeit insgesamt und je 100 Fälle differenziert nach

– Leistungen im Zusammenhang mit der Diamorphinabgabe

– Leistungen im Zusammenhang mit der Methadon-Substitution

– in der Diamorphineinrichtung erbrachte weitere kurative Leistungen (EBM und regionalspezifische GOPs)

– Durchschnittliche Diamorphindosis je Patient und Quartal und durchschnittliche Anzahl der Arzt-Patienten-Kontakte je Quartal, soweit die Praxis über eine EDV-gestützte Dokumentation der Diamorphinabgabe verfügt.

Der Bewertungsausschuss wird die Details zur Kostenerhebung bis spätestens 31. 12. 2010 beschließen. 

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