ArchivDeutsches Ärzteblatt PP8/2010Beschluss der Arbeitsgemeinschaft Ärzte/Ersatzkassen anstelle der 253. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) vom 1. Juli 2010 zu Änderung des Abschnitts 32.3.7 des Kapitels 32 der E-GO (Beschluss-Nr. 928) gleichlautend auch Beschluss der Partner des Bundesmantelvertrages anstelle der 113. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) vom 1. Juli 2010 zu Änderung des Abschnitts 32.3.7 des Kapitels 32 des BMV-Ä

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Beschluss der Arbeitsgemeinschaft Ärzte/Ersatzkassen anstelle der 253. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) vom 1. Juli 2010 zu Änderung des Abschnitts 32.3.7 des Kapitels 32 der E-GO (Beschluss-Nr. 928) gleichlautend auch Beschluss der Partner des Bundesmantelvertrages anstelle der 113. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) vom 1. Juli 2010 zu Änderung des Abschnitts 32.3.7 des Kapitels 32 des BMV-Ä

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Mitteilungen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben sich in der 228. Sitzung des Bewertungsausschusses am 1. Juli 2010 im Zusammenhang mit der Einführung der Gebührenordnungspositionen 01833 zu Änderung des Abschnitts 32.3.7 des Kapitels 32 zum 1. Oktober 2010 verständigt.

Bekanntmachungen

mit Wirkung zum 1. Oktober 2010

mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2010

Die Arbeitsgemeinschaft Ärzte/Ersatzkassen gemäß § 50 Bundesmantelvertrag hat anstelle der 253. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) vom 1. Juli 2010 den nachfolgenden Beschluss Nr. 928 gefasst:

Die Arbeitsgemeinschaft beschließt:

Änderung im Abschnitt 32.3.7 des Kapitels 32

Aufnahme einer Anmerkung hinter der
Gebührenordnungsposition 32629

Die Gebührenordnungsposition 32629 ist nicht neben der Gebührenordnungsposition 01833 berechnungsfähig.

Gültig ab 1. Oktober 2010

Vorbehalt:

Das Unterschriftsverfahren zur Beschlussfassung ist eingeleitet. Die Bekanntmachung erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeichnung durch alle Vertragspartner. 

1 Sofern in einer Region die Regelleistungsvolumen im 3. Quartal 2010 unter Vorbehalt zugewiesen wurden, können die nachfolgenden Änderungen des Beschlusses in den betroffenen KV-Bezirken auf Beschluss der Partner der Gesamtverträge bereits mit Wirkung zum
1. Juli 2010 in Kraft gesetzt werden.

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