BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss der Arbeitsgemeinschaft Ärzte/Ersatzkassen anstelle der 253. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) vom 1. Juli 2010 zu Änderung des Abschnitts 32.3.7 des Kapitels 32 der E-GO (Beschluss-Nr. 928) gleichlautend auch Beschluss der Partner des Bundesmantelvertrages anstelle der 113. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) vom 1. Juli 2010 zu Änderung des Abschnitts 32.3.7 des Kapitels 32 des BMV-Ä


Mitteilungen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben sich in der 228. Sitzung des Bewertungsausschusses am 1. Juli 2010 im Zusammenhang mit der Einführung der Gebührenordnungspositionen 01833 zu Änderung des Abschnitts 32.3.7 des Kapitels 32 zum 1. Oktober 2010 verständigt.
Bekanntmachungen
mit Wirkung zum 1. Oktober 2010
mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2010
Die Arbeitsgemeinschaft Ärzte/Ersatzkassen gemäß § 50 Bundesmantelvertrag hat anstelle der 253. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) vom 1. Juli 2010 den nachfolgenden Beschluss Nr. 928 gefasst:
Die Arbeitsgemeinschaft beschließt:
Änderung im Abschnitt 32.3.7 des Kapitels 32
Aufnahme einer Anmerkung hinter der
Gebührenordnungsposition 32629
Die Gebührenordnungsposition 32629 ist nicht neben der Gebührenordnungsposition 01833 berechnungsfähig.
Gültig ab 1. Oktober 2010
Vorbehalt:
Das Unterschriftsverfahren zur Beschlussfassung ist eingeleitet. Die Bekanntmachung erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeichnung durch alle Vertragspartner.
1 Sofern in einer Region die Regelleistungsvolumen im 3. Quartal 2010 unter Vorbehalt zugewiesen wurden, können die nachfolgenden Änderungen des Beschlusses in den betroffenen KV-Bezirken auf Beschluss der Partner der Gesamtverträge bereits mit Wirkung zum
1. Juli 2010 in Kraft gesetzt werden.