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Contergan-Patienten: Patientenakten über übliche Fristen hinaus aufbewahren


Die Contergan-Stiftung für behinderte Menschen appelliert an alle Ärzte, Patientenunterlagen von Contergan-Geschädigten nicht zu vernichten respektive auf die Krankenhausverwaltungen einzuwirken, Akten aufzubewahren – auch wenn die Aufbewahrungsfrist verstrichen ist.
Hintergrund ist das „2. Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz“, das im Juni 2009 in Kraft trat und eine wichtige Änderung enthält: Die Ausschlussfrist wurde geöffnet. Dies bedeutet, dass die heute noch lebenden Geschädigten Anträge auf Neuüberprüfung stellen können. Die Betroffenen machen regen Gebrauch davon, Neu- beziehungsweise Revisionsanträge zu stellen.
Wird ein solcher Antrag positiv beschieden, bedeutet dies in den meisten Fällen eine Neugewährung oder Höherstufung einer Rentenzahlung. Voraussetzung ist allerdings, dass es medizinische Unterlagen gibt, die als Nachweis dienen können. zyl
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