BRIEFE
Medizinrecht: Kopien müssen ausreichen


Wenn ein Patient den Hausarzt wechselt, ist es sinnvoll und richtig, wenn der Weiterbehandelnde die bisherigen Unterlagen bekommt. Aber warum im Original?
Der Patient selbst ist ja auch nicht berechtigt, sich Originalunterlagen aushändigen zu lassen, warum dann der Nachbehandler?
Als Informationsträger sind Kopien genauso gut wie Originale. Kommt es aber zum Rechtsstreit mit dem früher Behandelnden, wird das Gericht von diesem die Originalunterlagen verlangen. Soll der nun dafür geradestehen, dass die Unterlagen nicht verändert wurden oder schlicht verlegt.
Da immer mehr Kollegen auf EDV mit papierloser Speicherung umstellen, wird das Problem mit der Zeit sowieso verschwinden, da eine Übergabe der Speichermedien nicht zur Diskussion stehen kann.
Dr. Axel Guffarth, 72458 Albstadt
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