BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
An alle Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe: – Ausschreibung – des Vertrages nach § 73c SGB V zur Förderung eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft K.I.S.S.


Bekanntmachungen
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Kassenärztliche Bundesvereinigung und 15 Kassenärztliche Vereinigungen haben gemeinsam die Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung gegründet, um auch für bundesweite Krankenkassen ein attraktiver Vertragspartner für Sonderverträge zu sein. Die Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung hat im Namen der Kassenärztlichen Vereinigungen einen bundesweiten Vertrag über die Durchführung eines Infektionsscreenings in der Schwangerschaft mit der BIG direkt gesund geschlossen. Diesem Vertrag sind auch die beiden Kassenärztlichen Vereinigungen, die nicht Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung sind, beigetreten.
Für diesen Vertrag möchten wir Ihnen heute die Teilnahme anbieten. Er bietet die Chance, die Betreuung der schwangeren Patientin zu stärken. Die wesentlichen Inhalte des Vertrages sind zu Ihrer Information in dieser Ausschreibung zusammengefasst:
Das Wichtigste im Überblick
Die Unterlagen zur Durchführung des Screenings erhält die schwangere Patientin von ihrer Krankenkasse, der BIG direkt gesund. Diese bringt sie mit zur routinemäßigen Vorsorgeuntersuchung während der Schwangerschaft. Der Abstrich für das Screening muss zwischen der 16. und 20. (spätestens bis zur 24.) Schwangerschaftswoche erfolgen.
Der ausführliche Vertragstext sowie weitere Hintergrundinformationen stehen Ihnen auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter www.kbv.de oder auf der Homepage Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung erhalten Sie im Internet auf der Seite:
www.kbv.de
Freundliche Grüße
Dr. Andreas Köhler
Dr. Carl-Heinz Müller
Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
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