ArchivDeutsches Ärzteblatt34-35/2010Lädiertes oder verschollenes Reisegepäck: Rechtzeitig reklamieren

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Lädiertes oder verschollenes Reisegepäck: Rechtzeitig reklamieren

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Bei Urlaubs- und Geschäftsreisen werden pro Jahr etwa 25 Millionen Gepäckstücke beschädigt oder gehen gar verloren. Geschädigte Reisende sollten den Verlust oder die Beschädigung des Gepäcks so schnell wie möglich reklamieren, am besten noch vor Verlassen der Gepäckausgabe, rät die Europäische Reiseversicherung ERV. Wer Schäden an Koffern oder das Fehlen eines Gepäckstücks erst später bemerkt, hat nach internationalem Recht bis immerhin noch zu sieben Tage Zeit für die Reklamation. Bei Totalverlust erhöht sich die Frist auf bis zu zwei Jahre.

Die meisten Airlines halten für Beschwerden in der Regel spezielle Formulare bereit. Ersatzansprüche gegen die Fluggesellschaften sind jedoch auf derzeit rund 1 200 Euro beschränkt. WZ

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