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Glitazone: Ministerium setzt G-BA-Beschluss aus


Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Beschluss zum „Verordnungsausschluss der Glitazone“ des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorerst gestoppt. Zugleich hat das Ministerium den G-BA aufgefordert, in einer ergänzenden Stellungnahme die unterstellte „Unzweckmäßigkeit“ der Verordnung dieser Antidiabetika gegenüber therapeutischen Alternativen darzulegen, entsprechende Evidenzen beizubringen und zu erläutern. Dabei sollen auch spezielle Gruppen, wie Patienten mit Metforminunverträglichkeit oder -kontraindikation sowie Patienten nach einem Schlaganfall, berücksichtigt werden.
Der G-BA hatte am 17. Juni beschlossen, Glitazone aufgrund eines ungünstigen Nutzen-Schaden-Verhältnisses im Vergleich zu verfügbaren Alternativen von der Erstattungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenkassen auszuschließen. Diese Entscheidung war auf Kritik vonseiten der Diabetologen und auch Kardiologen gestoßen. Bedenken gegen den Verordnungsausschluss hat nun auch das BMG, da Glitazone unter bestimmten Voraussetzungen sowohl für die Monotherapie als auch die orale Zweifach- und Dreifach-Kombinationstherapie, Pioglitazon zudem für die Kombinationstherapie mit Insulin, bei Patienten mit Typ-2-Diabetes zugelassen sind.
Ein weitreichender Versorgungsausschluss setzt laut BMG eine sehr differenzierte Bewertung der Evidenz voraus, die der G-BA-Beschluss jedoch augenscheinlich bislang schuldig geblieben ist. EB
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