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Pflege-TÜV: Experten sehen Nachbesserungsbedarf


Bei den Noten für Heime und ambulante Dienste wird nachgebessert. Ein Jahr nach Einführung des „Pflege-TÜVs“ hat der GKV-Spitzenverband angekündigt, noch im Herbst Änderungen auf den Weg bringen zu wollen. Grundlage dafür soll ein wissenschaftliches Gutachten über die sogenannten Transparenzvereinbarungen sein, das seit Ende Juli vorliegt. Für den Verband sind die Pflegenoten aber momentan „alternativlos“.
Auf das Gutachten geht auch das Sozialgericht Münster in einem Urteil vom 20. August ein. Demnach ist die Veröffentlichung der Noten für Heime in Transparenzberichten rechtswidrig. Die Systematik der Bewertung sei fehlerhaft. Die Transparenzberichte täuschten die Verbraucher (Az S 6 P 111/ 10). Der „Pflege-TÜV“ bewerte in erster Linie die Dokumentation, nicht die Ergebnisqualität.
Im konkreten Fall hatte ein Pflegeheim aus dem westfälischen Borken gegen die Veröffentlichung geklagt. Dem gab das Gericht statt. Den Pflegekassen ist es nun untersagt, den Transparenzbericht über das Heim im Internet oder in sonstiger Weise zu veröffentlichen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Sozialgericht Münster eine Sprungrevision zum Bundessozialgericht zugelassen.
Der GKV-Spitzenverband teilte mit, es sei fraglich, ob das Urteil tatsächlich übergeordnete Aussagekraft habe. „Die Pflegenoten haben sich grundsätzlich bewährt, und wir sehen einer weiteren rechtlichen Prüfung gelassen entgegen“, sagte Verbandssprecher Florian Lanz. BH
@Gutachten zu den Pflegenoten:
www.aerzteblatt.de/101660a
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