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Risikostrukturausgleich: Weniger Geld für die Behandlung von Kindern mit ADHS ab 2011


Die Behandlung der Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) wird ab 2011 nicht mehr zu den für den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) relevanten Krankheiten gehören, wie der aktuelle Morbi-RSA-Katalog des Bundesversicherungsamts zeigt. „Mit dieser Entscheidung stehen sämtliche innovativen Modelle und Verträge für eine bessere Behandlung von ADHS-Kindern auf der Kippe“, kritisiert Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).
Krankenkassen erhalten für Versicherte mit einer Morbi-RSA relevanten Erkrankung zusätzliche Mittel aus dem Gesundheitsfonds, um die überdurchschnittlichen Behandlungskosten zu decken. Für ADHS beträgt die entsprechende Pauschale zurzeit noch 1 335 Euro jährlich. Ab 2011 bekommen die Kassen stattdessen nur einen krankheitsunabhängigen Betrag. Für einen Sechsjährigen mit ADHS liegt dieser bei 1 052 Euro – gut 20 Prozent unter der jetzigen Pauschale. mei
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