ArchivDeutsches Ärzteblatt39/2010Anforderungen an ein (einrichtungs-)internes Qualitätsmanagement vereinbart

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Anforderungen an ein (einrichtungs-)internes Qualitätsmanagement vereinbart

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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat mit dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Bundesverbänden der Leistungserbringer, die ambulante Vorsorgeleistungen durchführen, auf der Grundlage des § 137d Abs. 3 SGB V die grundsätzlichen Anforderungen an ein (einrichtungs-)internes Qualitätsmanagement vereinbart (Vereinbarung und Erläuterungen siehe http://www.kbv.de/rechtsquellen/37204.html). 

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