BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Anforderungen an ein (einrichtungs-)internes Qualitätsmanagement vereinbart


Bekanntmachungen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat mit dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Bundesverbänden der Leistungserbringer, die ambulante Vorsorgeleistungen durchführen, auf der Grundlage des § 137d Abs. 3 SGB V die grundsätzlichen Anforderungen an ein (einrichtungs-)internes Qualitätsmanagement vereinbart (Vereinbarung und Erläuterungen siehe http://www.kbv.de/rechtsquellen/37204.html).
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