ArchivDeutsches Ärzteblatt40/2010Marburger Bund: Zurück in die Zwangsjacke?

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Marburger Bund: Zurück in die Zwangsjacke?

Flintrop, Jens

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Bis vor wenigen Jahren war es kaum vorstellbar, dass sich Lokomotivführer, Piloten oder auch Ärzte in großer Zahl an Arbeitskämpfen beteiligen. Das hat sich geändert: Seitdem die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), die Vereinigung Cockpit und der Marburger Bund (MB) eigenständig Tarifverträge für ihre Mitglieder aushandeln, gehen auch diese Berufsgruppen für bessere Arbeitsbedingungen und höhere Tarifgehälter auf die Straße – wenn es denn sein muss. Die Mitgliederzahlen der drei Gewerkschaften steigen, der Organisationsgrad ist hoch.

Angesichts dieser Entwicklung müsste eigentlich das Herz eines jeden Gewerkschafters frohlocken. Doch weit gefehlt: Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Michael Sommer, sieht vielmehr eine „Krise an der Tariffront“ heraufziehen. Er warnt vor einer „Zerklüftung der Tariflandschaft“ und „englischen Verhältnissen“ (in Großbritannien hatten in den 70er Jahren gewerkschaftliche Konkurrenzkämpfe zu permanenten Streiks geführt, bis die Politik die Macht der Gewerkschaften brach).

Nachdem das Bundesarbeitsgericht im Juni seinen Rechtsgrundsatz aufgegeben hat, wonach es in einem Betrieb nur einen Tarifvertrag geben darf, will Sommer die Tarifeinheit nun gesetzlich verankert sehen. Um dies zu erreichen, hat sich der DGB einen ebenso ungewöhnlichen wie mächtigen Verbündeten gesucht: die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Gemeinsam haben die ungleichen Partner einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt (DÄ, Heft 25/2010). Demnach wäre beispielsweise auch der MB für die kommunalen Krankenhäuser in der Friedenspflicht, wenn sich Verdi (die neben Pflegekräften auch Klinikärzte vertritt) mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände auf einen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst einigte.

DGB-Chef Sommer rechtfertigt seinen Vorstoß für die gesetzliche Festschreibung der Tarifeinheit mit den vermeintlich negativen Folgen für den Wirtschaftsstandort Deutschland, wenn das Land in Arbeitskämpfen versinkt. Im Kern geht es ihm natürlich um Macht. Denn der DGB verliert massiv an Einfluss. Die Zahl der Gewerkschaftsmitglieder, die er vertritt, sinkt seit Jahren – sowohl absolut als auch relativ. Da ist es ein Ärgernis, wenn Spartengewerkschaften wie der MB, Cockpit oder die GDL, die alle nicht zum DGB zählen, zulasten von DGB-Schwergewicht Verdi wachsen.

Die Gefahr, dass die DGB/BDA-Initiative bei der Bundesregierung auf fruchtbaren Boden fällt, ist groß. Schließlich bietet sich der Politik selten die Gelegenheit, den Arbeitgebern und den großen Gewerkschaften gleichzeitig einen Gefallen zu tun – erst recht, wenn dieser nichts kostet. Nach einer Anhörung im Bundesarbeitsministerium Anfang September zu dem Thema (DÄ, Heft 37/2010) sollen Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen und Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle inzwischen den Auftrag erteilt bekommen haben, eine entsprechende Gesetzesvorlage zu erarbeiten. Knifflig ist dabei vor allem die Frage, wie der Wunsch von DGB und BDA verfassungskonform umgesetzt werden kann. Juristen verweisen auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit.

Jens Flintrop, Redakteur für Gesundheits- und Sozialpolitik
Jens Flintrop, Redakteur für Gesundheits- und Sozialpolitik

Für den MB und die Klinikärzte hätte die gesetzliche Fixierung der Tarifeinheit fatale Folgen. Ohne eigenes Streikrecht hat eine Gewerkschaft kaum Durchschlagskraft. Ein weiterer Anstieg der ärztlichen Tarifgehälter wäre unwahrscheinlich.

Jens Flintrop
Redakteur für Gesundheits- und Sozialpolitik

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