ArchivDeutsches Ärzteblatt40/2010Arzneimittel: Beipackzettel barrierefrei

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Arzneimittel: Beipackzettel barrierefrei

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Auch Seh - behinderte können die Gebrauchsinformationen von Arzneimitteln jetzt online abrufen. Foto: Keystone
Auch Seh - behinderte können die Gebrauchsinformationen von Arzneimitteln jetzt online abrufen. Foto: Keystone

Mit dem ersten Teil des Spruchs: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ konnten Blinde und Sehbehinderte bislang wenig anfangen. Seit kurzem aber stehen die Gebrauchsinformationen von Arzneimitteln online unter der barrierefrei gestalteten Internetadresse www.patienteninfo-service.de zur Verfügung.

Das System wurde von der Rote-Liste-Service GmbH gemeinsam mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. entwickelt. Die Arzneimittelinformationen können in vier Formaten abgerufen werden: als Normaldruck, das heißt als zweispaltiges DIN-A4-Format, als Großdruck, speziell für Sehbehinderte (barrierefreies PDF), als Website, die auch elektronisch vorgelesen werden kann, sowie als navigierbares Hörbuch. Auch Pharmaunternehmen profitieren von dem Service, denn er ermöglicht die Umsetzung einer Gesetzesanforderung, nach der die Arzneimittelhersteller dazu verpflichtet sind, dass „die Packungsbeilage auf Ersuchen von Patientenorganisationen bei Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, in Formaten verfügbar ist, die für blinde und sehbehinderte Personen geeignet sind“ (§ 11 Absatz 3 c Arzneimittelgesetz ). EB

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