BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Aufhebung der Vorbehalte zu den Beschlüssen des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V


Die Beschlüsse (schriftliche Beschlussfassungen) der 224. und 225. Sitzung des Bewertungsausschusses wurden im Deutschen Ärzteblatt unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeichnung durch alle Vertragspartner veröffentlicht. Nach Abschluss des Unterschriftsverfahrens sind die Vorbehalte zu den Veröffentlichungen damit gegenstandslos.
Die Beschlüsse der 205., 206., 212., 218., 219., 220., 221., 222. und 224. Sitzung des Bewertungsausschusses sowie aus der 19. Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses wurden im Deutschen Ärzteblatt unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemäß § 87 Abs. 6 Satz 2 SGB V veröffentlicht. Nach Ablauf der Vorbehaltsfristen des BMG sind die Vorbehalte zu den Veröffentlichungen damit gegenstandslos.
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