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Frühgeborenenversorgung: Es geht ums Überleben


Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Juni dieses Jahres die Mindestmengen für die Versorgung von Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1 250 Gramm von 14 auf 30 Fälle im Jahr erhöht. Dieser ab 2011 in Kraft tretende Beschluss wird erhebliche Auswirkungen auf die Versorgungsrealität in Deutschland haben – nicht nur für die betroffenen Eltern und Kinder, sondern auch für die behandelnden Kliniken. Denn bei der aufwendigen Versorgung der Frühgeborenen geht es für die Krankenhäuser nicht selten um Einnahmen im sechsstelligen Bereich. Fallen diese Gelder infolge der Mindestmengenregelung auf Dauer weg, ist nicht nur die Klinik, sondern im Zweifel das Überleben des gesamten Krankenhauses gefährdet. Entsprechend deutlich sind die Positionen der beteiligten Akteure.
Der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) hält die Ausrichtung des G-BA-Beschlusses für richtig, fordert jedoch eine noch stärkere Zentralisierung. „Bei der Frühgeborenenversorgung weisen organisatorische, betriebswirtschaftliche und medizinische Gründe in dieselbe Richtung: hin zu einer Mindestgröße und damit zu Mindestversorgungskapazitäten“, sagte der VUD-Vorstand Dr. med. Andreas Tecklenburg auf einer Pressekonferenz in Berlin. Eine Studie aus Baden-Württemberg aus dem Jahr 2006 habe gezeigt, dass die Sterblichkeit von Kindern, die vor der 26. Schwangerschaftswoche geboren wurden, in kleinen Krankenhäusern mehr als doppelt so hoch gewesen sei wie in spezialisierten. Volkswirtschaftlich müsse zudem hinterfragt werden, ob es Sinn mache, Personal und Ausstattung an vielen kleinen Standorten vorzuhalten, ergänzte VUD-Generalsekretär Rüdiger Strehl.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Bundesärztekammer (BÄK) sind anderer Ansicht. So hat die DKG jüngst die Ergebnisse einer Analyse des BQS-Instituts veröffentlicht, in der die Mortalität von Frühgeborenen im Jahr 2009 untersucht worden war. Unter Einbeziehung unterschiedlicher Risikoprofile wurde dabei eine zu erwartende Anzahl verstorbener Frühgeborener errechnet und mit der tatsächlichen Zahl verstorbener Frühchen verglichen. Ergebnis: 63 Prozent der Krankenhäuser, die weniger als 30 Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht von unter 1 250 Gramm im Jahr behandeln, wiesen eine niedrigere Mortalität auf als erwartet. Bei Krankenhäusern mit einer Fallzahl von mindestens 30 waren es 59 Prozent. Durch die vorgesehene Mindestmenge von 30 würden also, so die DKG, überproportional viele gute Krankenhäuser von der Versorgung ausgeschlossen. Zudem würden bei der Versorgung von Frühgeborenen außerhalb von Ballungszentren, insbesondere in den neuen Bundesländern, deutliche Probleme entstehen.
Die Bundesärztekammer kritisiert, dass die Annahme des G-BA, große Kliniken würden per se eine bessere Qualität liefern, überhaupt nicht belegt sei. Der G-BA folge damit nicht den Grundlagen der evidenzbasierten Medizin, sagte BÄK-Vorstandsmitglied Dr. med. Günther Jonitz.
Die Auswirkungen der neuen Regelung sollen evaluiert werden, teilte der G-BA mit. Da der Beschluss jedoch Tatsachen schafft und in seiner Folge Fachabteilungen kleinerer Häuser schließen werden, werden in der Fläche Fachwissen und Infrastrukturen abgebaut, die nicht wieder auf Knopfdruck aufgebaut werden können. Das sollte jedem bewusst sein.
Wirthl, Hans-Jürgen
Pförringer, Wolfgang