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Krankenhäuser: Sparpläne überdenken


Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 15. Oktober dafür ausgesprochen, die Krankenhäuser weniger zu belasten, als es die Bundesregierung bislang im Zuge des GKV-Finanzierungsgesetzes plant. Die Mehrleistungsabschläge in Kombination mit der Begrenzung der Preissteigerungen auf die halbe Rate der Grundlohnsummenentwicklung würden eine nicht tragbare Verschlechterung der Versorgung bedingen, meint die Länderkammer. Zwar ist die Bundesregierung bei der Gesundheitsreform nicht auf die Zustimmung des Bundesrates angewiesen, dessen gute Argumente sollte sie aber gleichwohl nicht ignorieren.
Für Leistungen, die Krankenhäuser in Budgetverhandlungen im Vergleich zum Vorjahr zusätzlich vereinbaren, will die Bundesregierung für das Jahr 2011 einen Preisabschlag von 30 Prozent festlegen. Das daraus resultierende Einsparvolumen für die GKV schätzt sie auf 350 Millionen Euro. Nach Ansicht des Bundesrates führt ein solcher Mehrleistungsabschlag wegen der demografischen Entwicklung zu erheblichen Einnahmeminderungen und verlagert das Morbiditätsrisiko auf die Krankenhäuser: „Wegen der hohen Personalkostenquote von circa 65 Prozent könnten Krankenhäuser hierauf nahezu ausschließlich mit Einschnitten im Personalbereich reagieren“, heißt es in der Stellungnahme der Länder. Absehbar sei eine massive Verschlechterung der Personalsituation in den Krankenhäusern, „was angesichts vielfacher bereits bestehender Engpässe für die Versorgung der Patienten besonders negative Folgen hätte“. Der Mehrleistungsabschlag sei daher – „auch zur Sicherstellung ausgewogener und gleichmäßiger Konsolidierungsbeiträge aller Leistungserbringer“ – zu streichen.
Die Preise für Krankenhausleistungen sollen nach dem Willen der Bundesregierung in den nächsten beiden Jahren nur um die halbe statt um die volle Grundlohnrate wachsen dürfen. Die entsprechenden Einsparungen wurden mit 150 Millionen Euro für das Jahr 2011 (geschätzte Veränderungsrate: 0,5 Prozent) und mit 300 Millionen Euro für das Jahr 2012 (geschätzte Veränderungsrate: ein Prozent) veranschlagt. „Noch mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz 2009 wurde anerkannt, dass selbst die volle Rate der Grundlohnsummenentwicklung die Kostenentwicklung in Krankenhäusern nur unterproportional abbildet“, kritisiert der Bundesrat und verweist auf den Orientierungswert, der die reale Kostenentwicklung der Krankenhäuser abbilden sollte und „jetzt faktisch wieder ausgesetzt wird“. Die Länderkammer empfiehlt, die Grundlohnrate nicht zu halbieren, sondern stattdessen für 2011 um 0,25 Prozentpunkte und für 2012 um 0,5 Prozentpunkte zu senken. Dazu muss man wissen, dass die Veränderungsrate der Grundlohnsumme für 2011 inzwischen auf 1,15 Prozent taxiert wurde – wegen der guten Konjunkturentwicklung. Auch für 2012 sieht es gut aus, so dass der Vorschlag im Sinne der Krankenhäuser ist.
Apropos konjunktureller Aufschwung: Sowohl die Bundeskanzlerin als auch der Bundeswirtschaftsminister haben jüngst erklärt, dass sie angesichts der Wirtschaftslage Spielraum für Lohnerhöhungen sehen und auf den Stahl-Tarifabschluss in Höhe von 3,6 Prozent verwiesen. Die Honorarsteigerungen der Kassenärzte belaufen sich immerhin auf durchschnittlich rund drei Prozent. Wenn den Krankenhäusern aber für 2011 gerade einmal Preissteigerungen um 0,25 Prozent zugestanden werden, können sie solche Tarifsteigerungen für ihre Ärzte und Pflegekräfte nur dann bezahlen, wenn sie Personal abbauen. Damit wäre niemandem gedient. Die Bundesregierung ist deshalb gut beraten, die Anregungen der Bundesländer aufzugreifen und ihre Sparpläne für die Krankenhäuser zu überdenken.
Jens Flintrop
Redakteur für Gesundheits- und Sozialpolitik