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Streit um PET-Diagnostik: Ein vertrauter Dissens


Die schwarz-gelbe Regierungskoalition beschäftigte die Akteure im Gesundheitswesen in den vergangenen Wochen mit Gesetzesvorhaben zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung und zur Arzneimittelversorgung. Doch zwei Dauerprobleme haben auch Union und FDP noch nicht gelöst: zum einen die ungleichen Rahmenbedingungen für Akteure an den Schnittstellen von ambulanter und stationärer Versorgung, zum anderen die unbefriedigende Situation bei der Einführung neuer Behandlungs- und Untersuchungsmethoden. Beides führt deshalb immer wieder zu Streit in den Selbstverwaltungsgremien.
Das belegt aktuell die unterschiedliche Bewertung einer umstrittenen Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Dieser hat gerade festgelegt, dass die Positronenemissionstomographie (PET) nur noch bestimmten Patienten mit malignen Lymphomen weiter zur Verfügung stehen soll, und zwar künftig nicht nur im stationären, sondern auch im ambulanten Bereich. Außerdem hat das Gremium Vorgaben zur Qualifikation behandelnder Ärzte, zur Zusammenarbeit verschiedener Arztgruppen und zur Gerätequalität gemacht (siehe auch Aktuell in diesem Heft).
Gleichzeitig wird die PET-Diagnostik für Patienten mit anderen Ausprägungen dieser Erkrankung nur noch unter Vorbehalt erlaubt: Ihre Nützlichkeit sei in diesen Fällen nicht sicher zu beurteilen, so die G-BA-Mehrheit, die Anwendung dürfe deshalb künftig nur unter Studienbedingungen erfolgen. Dadurch soll geklärt werden, ob die PET wirklich nutzt. Ähnlich hat der G-BA zum Einsatz der Protonentherapie bei Patienten mit bestimmten Ausprägungen von Lungenkrebs entschieden.
„Hierdurch wird die Versorgung der betroffenen Patientinnen und Patienten nachhaltig verschlechtert“, kritisierte Georg Baum die PET-Entscheidung. Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft wies zudem darauf hin, dass die Mehrheit der Betroffenen gar nicht an Studien teilnehmen könne. Zufrieden zeigte sich hingegen der Spitzenverband Bund der Krankenkassen. „Nur wenn Untersuchungs- und Behandlungsmethoden ihren Nutzen und ihre Unbedenklichkeit in Studien nachgewiesen haben, gehören sie in die Versorgung“, befand dessen Vorstandsvorsitzende Dr. Doris Pfeiffer. Sie forderte, neue Therapieformen zuerst in speziellen Zentren anzuwenden und mit begleitenden Studien zu testen.
So verläuft die Diskussion gerade nach bekannten Mustern: Ein Krankenhaus-Repräsentant wie Baum sorgt sich zu Recht darum, die Kliniken könnten auf Dauer zu wenig innovative Behandlungs- und Innovationsformen in die Versorgung einbringen dürfen, verschweigt aber andererseits, dass Neues für den Patienten nicht automatisch Besseres bedeutet. Die Krankenkassen fordern richtigerweise Studien, unterschlagen jedoch, dass die umfangreiche Umsetzung dieser Forderung derzeit einem erstklassigen Ausgabenbegrenzungspaket gleichkäme. Denn patientennahe, industrieunabhängige Studien findet zwar jeder wichtig und richtig – nur bezahlen will sie den Krankenhäusern keiner im notwendigen Umfang.
So kann und wird es noch lange weitergehen. Es sei denn, diese Regierung traut sich zu, klare Regeln einzuführen – und zu sagen, wer für die Umsetzung zahlen soll.
Sabine Rieser
Leiterin der Berliner Redaktion