BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 235. Sitzung am 24. September 2010 zur vorzeitigen Beendigung der Vereinbarung nach § 87 Abs. 1 Satz 1 zur Finanzierung der Diagnostik bei konkreten Verdachtsfällen der Infektion mit der sogenannten Neuen Grippe (Schweineinfluenza) aus der 195. Sitzung des Bewertungsausschusses und zur Aufnahme des diagnostischen Tests nach der Gebührenordnungsposition 88741 in den Anhang 4


mit Wirkung zum 1. Oktober 2010
A. Beendigung der Finanzierungsvereinbarung
Am 10.08.2010 hat die WHO die Pandemie A/H1N1 für beendet erklärt. Damit entfällt der Tatbestand für den nicht vorhersehbaren Behandlungsbedarf auf Grundlage des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses in seiner 7. Sitzung vom 27./28.08.2008, Beschlussteil E, Nr. 3. Folglich beschließt der Bewertungsausschuss die Finanzierungsvereinbarung aus der 195. Sitzung des Bewertungsausschusses vom 17.08.2009 vorzeitig zum 30.09.2010 zu beenden.
B. Aufnahme des diagnostischen Tests nach der Gebührenordnungsposition 88741 in den Anhang 4
Der Bewertungsausschuss beschließt die Aufnahme folgender Gebührenordnungsposition in das Verzeichnis der nicht oder nicht mehr berechnungsfähigen Leistungen (Anhang 4 zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab) zum 1. Oktober 2010:
Vorbehalt:
Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 87 Abs. 6 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
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