ArchivDeutsches Ärzteblatt44/2010Klare Stellungnahme wünschenswert
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...
LNSLNS

Wer darf nun die Analgosedierung bei Kindern durchführen? Der Kinderanästhesist beziehungsweise der pädiatrische Intensivmediziner (sogar ohne Sicherheitsaspekte?) oder der Nichtanästhesist (unter Einholung der Sicherheitsaspekte?).

Ich würde mir eine klare Stellungnahme zu dieser Thematik wünschen und keine Aussage, die nach belieben interpretierbar ist.

Wenn Sie mir bitte noch verraten würden, wie ein Nichtanästhesist eine dem Anästhesisten (beziehungsweise Kinderanästhesisten oder pädiatrischen Intensivmediziner) vergleichbare Kompetenz in der Beherrschung der speziellen Nebenwirkungen und Komplikationen erlernt haben soll, wäre ich Ihnen dankbar.

Auch eine Stellungnahme zu juristischen Konsequenzen wäre von großem Interesse.

DOI: 10.3238/arztebl.2010.0784a

Dr. med. Karin Sopport

Wasserwerkstraße 1

48455 Bad Bentheim

1.
Neuhäuser C, Wagner B, Heckmann M, Wiegand MA, Zimmer KP: Analgesia and sedation for painful interventions in children and adolescents. Dtsch Arztebl Int 2010; 107(14): 241–7.
VOLLTEXT
1.Neuhäuser C, Wagner B, Heckmann M, Wiegand MA, Zimmer KP: Analgesia and sedation for painful interventions in children and adolescents. Dtsch Arztebl Int 2010; 107(14): 241–7.
VOLLTEXT

Kommentare

Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.

Der klinische Schnappschuss

Stellenangebote