BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss der Arbeitsgemeinschaft Ärzte/Ersatzkassen anstelle der 256. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) vom 24. September 2010 zur Aufhebung der Beschlüsse der Nrn. 922 und 923 der E-GO (Beschluss-Nr. 931)


Mitteilungen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben sich zur Aufhebung der Beschlüsse der Nrn. 922 und 923 der Arbeitsgemeinschaft Ärzte/Ersatzkassen sowie der Beschlüsse der Nrn. 105 und 107 der Partner des Bundesmantelvertrages zum 1. Oktober 2010 verständigt.
Die Beschlussfassungen beinhalten die Einführung von zeitlich befristeten Gebührenordnungspositionen für die Labordiagnostik bei konkreten Verdachtsfällen der Infektion mit dem A/H1N1 Virus. Basis der beigefügten Beschlussfassungen Nr. 931 und 115 bildet die Aussage der WHO vom 10. August 2010, die die Pandemie A/H1N1 für beendet erklärt. Somit sind die zeitlich befristet eingeführten Gebührenordnungspositionen 88740 und 88741 obsolet und bereits vor dem 31. Dezember 2010 nicht mehr berechnungsfähig.
Bekanntmachungen
mit Wirkung zum 1. Oktober 2010
Die Arbeitsgemeinschaft Ärzte/Ersatzkassen gemäß § 50 Bundesmantelvertrag hat anstelle der 256. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) vom 29. September 2010 den nachfolgenden Beschluss Nr. 930 gefasst:
Die Arbeitsgemeinschaft beschließt:
Aufhebung der Beschlüsse der Nrn. 922 und 923
Der Beschlüsse der Nrn. 922 und 923 werden aufgehoben.
Gültig ab 1. Oktober 2010
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