BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) in seiner 240. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)


Mitteilungen
Der Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V hat in seiner 240. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) vor dem Hintergrund gestiegener Haftpflichtversicherungskosten bei Gynäkologen mit aktiver Geburtshilfe einen Beschluss zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2010 gefasst. Die Bewertung der Gebührenordnungsposition 08411 „Betreuung und Leitung einer Geburt“ in Abschnitt 8.4 wurde auf 5740 Punkte angehoben.
Bekanntmachungen
mit Wirkung zum 1. Oktober 2010
1. Anpassung der Bewertung der Gebührenordnungsposition 08411 im Abschnitt 8.4
08411 Betreuung und Leitung einer Geburt 5740 Punkte
Protokollnotizen:
1. Die Trägerorganisationen des Bewertungsausschusses sind sich darüber einig, dass in Abhängigkeit von den Ergebnissen der vom Institut des Bewertungsausschusses durchgeführten Erhebung zu den Haftpflichtversicherungskosten belegärztlicher Gynäkologen mit aktiver Geburtshilfe die Höhe der Bewertung der GOP 08411 ggf. angepasst wird.
2. Die Beschlüsse des 8. Erweiterten Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 4 SGB V zur Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) vom 23. Oktober 2008 sowie des 11. Erweiterten Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 4 SGB V zur Verhinderung ungewollter Honorarverluste für besonders förderungswürdige Leistungen vom 17. März 2009 bleiben von diesem Beschluss unberührt.
Vorbehalt: Das Unterschriftsverfahren zum Beschluss der 240. Sitzung ist eingeleitet. Die Bekanntmachung erfolgt somit unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeichnung durch die Vertragspartner sowie gemäß § 87 Abs. 6 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
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