THEMEN DER ZEIT
Kinderheilkunde in der NS-Zeit: Sozialsanitäres Großprojekt – Arzt am „Volkskörper“


Wie konnten Ärzte am Massenmord der „Euthanasie“ teilnehmen und nicht in Widerspruch zum eigenen ärztlichen Selbstverständnis geraten?
Am 5. Januar 1944 schrieb Jussuf Ibrahim, Professor für Kinderheilkunde und Direktor der Universitätskinderklinik in Jena, einen kurzen Brief an Dr. Gerhard Kloos, den Leiter der Thüringer Landesheilanstalten Stadtroda. Es ging um einen zwei Jahre alten Jungen, den Ibrahim vermutlich in der ambulanten Sprechstunde untersucht hatte. Das geistig behinderte Kind litt an schweren Krämpfen. Ibrahims Empfehlung: „Offenbar aussichtslose Zukunft. Vielleicht könnte er bei Ihnen eine nähere Beobachtung und Beurteilung finden. Euth.?“ Tatsächlich wurde das Kind am 9. Februar 1944 in die von Kloos geleitete „Kinderfachabteilung“ aufgenommen.
Stadtroda war Teil eines Netzwerks von etwa 30 „Kinderfachabteilungen“, in denen in der Zeit von 1939 bis 1945 zwischen 5 000 und 10 000 Säuglinge, Kinder und Jugendliche ermordet wurden. Auch der kleine Junge, den Ibrahim überwiesen hatte, überlebte die „Kinderfachabteilung“ nicht. Ende Mai erkrankte er – den Eintragungen im Krankenblatt zufolge – an einem fieberhaften Darminfekt. Das Kind starb am 2. Juni 1944, als Todesursache wurde „Herz-Kreislauf-Schwäche“ vermerkt. Es ist mehr als wahrscheinlich, dass bei seinem Tod „nachgeholfen“ wurde – und sei es auch nur durch Unterlassen (1).
Die Zuarbeit Ibrahims erfolgte – das muss betont werden – auf freiwilliger Basis. Es gab keine gesetzliche Grundlage, die ihn dazu verpflichtet hätte. Den Entwurf zu einem „Gesetz über Sterbehilfe“, das der medizinische Expertenstab der „Euthanasie“-Aktion ausgearbeitet hatte, lehnte Hitler 1940 ab. Er wollte, dass der Krankenmord – frei von allen bürokratischen Hindernissen und juristischen Einschränkungen – im rechtsfreien Raum stattfand. Die „Euthanasie“ blieb daher bis 1945 nach dem Gesetz in Deutschland strafbar. Kein Arzt konnte gezwungen werden, sich daran zu beteiligen, und die Organisatoren hüteten sich, Druck auf die Mediziner auszuüben.
Es bestand zwar eine Meldepflicht für Kinderärzte, Geburtshelfer und Hebammen. Sie hatten behinderte Säuglinge und Kleinkinder den Gesundheitsämtern anzuzeigen, welche die Meldungen an die „Euthanasie“-Zentrale weiterleiteten. Die Meldepflicht wurde jedoch nicht allzu streng eingehalten, und die „Euthanasie“-Zentrale hatte wegen des konspirativen Charakters ihrer Organisationsstruktur auch kaum Zwangsmittel zur Hand, um die Meldepflicht durchzusetzen. Aber Ibrahims Kontakte folgten ohnehin nicht dem bürokratischen Prozedere: Er ergriff von sich aus die Initiative und nahm auf direktem Weg – von Kollege zu Kollege – Kontakt zu Kloos auf. Und er beschränkte sich nicht darauf, den Fall zu melden, er deutete von sich aus die Möglichkeit der „Euthanasie“ an – das wog schwer angesichts der Autorität Ibrahims auf dem Gebiet der Kinderheilkunde. Seine aktive Rolle innerhalb des Tatgeschehens ist hervorzuheben – und es handelte sich hier, wie die jüngere Forschung zeigt, keineswegs um einen Einzelfall.
Das System war angewiesen auf die freiwillige Zuarbeit
Man muss sich klarmachen, dass die „Euthanasie“ auf eine solche freiwillige Zuarbeit aus den Reihen der Ärzteschaft angewiesen war. Ein dichtes Netzwerk kollegialer Kontakte lieferte Hinweise auf Säuglinge, Kinder und Jugendliche, die dann in die „Kinderfachabteilungen“ verlegt wurden. Ohne die mittelbare Beteiligung einer Vielzahl von Ärzten hätte der Vernichtungsapparat längst nicht so effektiv arbeiten können. Die Frage nach den Motiven für diesen vorauseilenden Gehorsam ist nicht leicht zu beantworten. Politischer Druck, ängstliche Anpassung, beruflicher Ehrgeiz, ideologische Indoktrinierung – das alles mag in dem einen oder anderen Fall eine Rolle gespielt haben. Entscheidend war es sicher nicht. Dazu sind die Quellen, die bei den an der NS-„Euthanasie“ mittelbar oder unmittelbar beteiligten Ärzten auf ein hohes Maß an Zustimmung, ja Begeisterung hindeuten, zu zahlreich.
Handlungsleitend war in vielen Fällen eine regelrechte Aufbruchstimmung, das Hochgefühl, an einem sozialsanitären Großprojekt von welthistorischer Bedeutung beteiligt zu sein. Um dies verstehen zu können, muss man sich zunächst die besondere Signatur jenes Massenmordes an psychisch kranken und geistig behinderten Menschen vergegenwärtigen, den das nationalsozialistische Regime vor dem Hintergrund des Zweiten Weltkrieges ins Werk setzte: Man kann den Nationalsozialismus mit guten Gründen als eine biopolitische Entwicklungsdiktatur auffassen, die darauf abzielte, die Kontrolle über Geburt und Tod, Sexualität und Fortpflanzung, Körper und Keimbahn, Variabilität und Evolution an sich zu bringen, den Genpool der Bevölkerung von allen unerwünschten „Beimischungen“ zu „reinigen“ und auf diese Weise einen homogenen „Volkskörper“ zu schaffen. „Volkskörper“ – das ist der Schlüsselbegriff nationalsozialistischer Biopolitik.
Für Dr. Leonardo Conti etwa, der seit 1939 als „Reichsgesundheitsführer“ an der Spitze der staatlichen wie auch der parteiamtlichen Gesundheitsführung stand, hatte der Staat für den Nationalsozialismus „nur Sinn als die Organisationsform des deutschen Volkes. Sinn und Zweck gibt ihm erst der lebendige Volkskörper“. Der Nationalsozialismus habe den Begriff des Volkes „vertieft“. „Das Volk ist nicht die Summe der Staatsbürger des Landes, [. . .] sondern [. . .] die rassische und damit im Zusammenhang stehende kulturelle, geistige und seelische Gemeinschaft, deren äußerer Ausdruck erst die staatliche Verbundenheit ist.“ Doch auch diese Begriffsbestimmung, so schränkte Conti ein, sei noch zu eng gefasst, „da sie nur die heutige, gegenwärtige Generation“ bezeichne. Der Begriff „Volk“ umfasse aber auch die dahingegangenen und vor allem die kommenden Generationen.
Schlüsselstellung der Medizin in der NS-Diktatur
Daraus leitete Conti als Aufgabe des Staates ab, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass sich das Volk „von Generation zu Generation kraftvoller und schöner erneuern“ könne. Diese Staatsaufgabe zerfalle in zwei Gebiete, die „Erbgesundheitspflege“ und die „Anlageförderung“. Die eine forme das „Erbbild“, die andere das „Erscheinungsbild des Volksgenossen“ (2). Es war von vornherein klar, dass innerhalb einer solchen biopolitischen Entwicklungsdiktatur der Medizin eine Schlüsselstellung zugewiesen würde – und dass sich der Kinderheilkunde im „Dritten Reich“ ganz neue Perspektiven eröffneten: etwa auf dem Feld der Vorbeugung, der systematischen Reihenuntersuchungen von Kindern und Jugendlichen, der Gesundheitserziehung und Gesundheitsführung der Jugend, der Körperertüchtigung, des Kampfes gegen Alkohol und Nikotin, der Sexualhygiene und des Kampfes gegen Geschlechtskrankheiten. Das bedeutete – über die traditionellen Tätigkeitsbereiche der Säuglings- und Kleinkinderfürsorge, der Behandlung von Infektionskrankheiten und Ernährungsstörungen hinaus – eine Ausweitung der Kinderheilkunde auf neue Praxis- und Forschungsfelder, die Erweiterung der pädiatrischen Zuständigkeit auf Jugendliche bis zur Geschlechtsreife und eine Expansion des Kompetenzbereichs der Pädiater gegenüber den Schulärzten und den Ärzten des Gesundheitsdienstes der Hitlerjugend.
Diese Perspektive war für die Pädiater und die Pädiatrie eine Verführung, zumal sie sich mit eigenen Zielvorstellungen traf. War doch die deutsche Kinderheilkunde seit den Anfängen ihrer Etablierung als eigenständige Fachdisziplin in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts mit dem Anspruch aufgetreten, durch die Senkung der Säuglings- und Kindersterblichkeit einen Beitrag zur Stärkung des Volkes und des Staates zu leisten, die zu ihrem Fortbestand auf eine zahlreiche, gesunde und leistungsstarke Nachkommenschaft angewiesen seien. Und der Bedeutungszuwachs der deutschen Kinderheilkunde nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg, die Anerkennung als Spezialdisziplin mit einer dreijährigen Ausbildungszeit Mitte der 1920er Jahre, hing eng mit der Erwartung zusammen, die Kinderheilkunde werde die „Wiederaufforstung des deutschen Volksbestandes“ (3) beschleunigt vorantreiben. Das war ein Pfund, mit dem die Pädiatrie auch nach 1933 wuchern konnte. Dass sich nun die Gewichte zunehmend von der kurativen zur präventiven Medizin, vom kranken zum gesunden Kind verschoben, wurde dabei als Chance, nicht als Risiko begriffen. Kinderheilkunde sollte um eine „Jugendmedizin“ erweitert und zur „ärztlichen Jugendkunde“ fortentwickelt werden.
Gesundheit als dynamischer Begriff, den man immer enger und mit dem man so das eigene Arbeitsgebiet immer weiter fassen konnte – dies schien der Pädiatrie immer neue Felder der Prophylaxe, der Sozialhygiene, der Gesundheitserziehung zu eröffnen. Die Risiken dieses Ansatzes wurden nicht erkannt – oder aber billigend in Kauf genommen. Denn der Fokus ärztlichen Handelns verschob sich in der biopolitischen Entwicklungsdiktatur des Nationalsozialismus vom individuellen zum „Volkswohl“. Der Wert des Menschen leitete sich aus seiner Position und Funktion in dem als Organismus höherer Ordnung verstandenen „Volkskörper“ ab – und für den „Volkskörper“ hatte ein Mensch nur dann einen Wert, wenn er „erbgesund“ und „rasserein“, leistungsstark und lebenstüchtig, fruchtbar und wehrhaft war.
Nun sah sich die Kinderheilkunde seit den Anfängen der Eugenik und Rassenhygiene am Ende des 19. Jahrhunderts dem Vorwurf ausgesetzt, sie setze mit ihrem Kampf gegen die Säuglings- und Kindersterblichkeit die „natürliche Auslese“ ein Stück weit außer Kraft und trage auf diese Weise zur Degeneration der Erbmasse des Volkes bei. Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde nun die Rassenhygiene zur Staatsdoktrin erhoben, und die Kinderheilkunde musste sich dieser Herausforderung stellen.
Dialektik von Heilen und Vernichten
Die „Deutsche Gesellschaft für Kinderheilkunde“ – sie hatte sich mittlerweile im Zuge der „Selbstgleichschaltung“ ihrer jüdischen und politisch missliebigen Mitglieder entledigt – tat dies auf ihrer Jahrestagung 1934. Nachdem die Versammlung sich von Prof. Otmar Frhr. v. Verschuer, Abteilungsleiter des Kaiser-Wilhelm-Instituts für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik in Berlin, dem damals führenden deutschen Humangenetiker, über den Stand der Erblehre des Menschen hatte unterrichten lassen, referierte Thilo Brehme über die „Aufgaben und Bedeutung der Kinderheilkunde im Neuen Deutschland“. Dabei setzte er sich auch mit „Vorwürfe[n] gegenüber der Pädiatrie wegen der Erhaltung lebensunwerten Lebens“ auseinander und wagte eine Prognose: „Es ist möglich, dass eine neue, mehr die Gesamtheit als das Einzelindividuum berücksichtigende ethische Grundhaltung uns einmal zwar nicht die Verpflichtung auferlegt, wirklich lebensunwertes Leben auszumerzen, aber vielleicht doch die Freiheit lässt, gegebenenfalls nichts zu seiner Erhaltung zu tun.“ (4)
An diesem Punkt beginnt sich das Bild zu klären. Man bekommt eine Vorstellung davon, warum so viele Pädiater – wie auch Kinder- und Jugendpsychiater – die Ermordung von bis zu 10 000 behinderten und kranken Kindern und Jugendlichen in den „Kinderfachabteilungen“ und weiterer 4 200 in den Gaskammern der „Aktion T4“ widerspruchslos hinnahmen, warum manche – so wie Jussuf Ibrahim – die Gelegenheit nutzten, Kinder, bei denen keine Behandlungsperspektive bestand, in Einrichtungen der „Euthanasie“ abzuschieben, warum andere – wie der Direktor der Universitätskinderklinik in Leipzig, Prof. Werner Catel – im eigenen Haus eine „Kinderfachabteilung“ einrichteten oder Kinder, die als „lebensunwert“ ermordet werden sollten, im Zuge „verbrauchender Forschung“ benutzten – so etwa Prof. Georg Bessau, der Direktor der Kinderklinik an der Charité, der in mehreren Testreihen Tuberkuloseimpfstoffe an solchen Kindern prüfen ließ.
Es deutet sich an, warum Ärzte aktiv an diesem Massenmord teilnehmen konnten, ohne darin einen Widerspruch zum eigenen ärztlichen Selbstverständnis zu sehen. Wie etwa der Berliner Kinderarzt Dr. Ernst Wentzler, eine der Schlüsselfiguren der Kinder-„Euthanasie“, der 1942 – die Mordaktion lief auf vollen Touren – den Vorsitz des neu gegründeten Vereins „Deutsches Kinderkrankenhaus e.V.“ übernahm – eines Vereins, der sich den Bau mustergültiger Kinderkrankenhäuser zum Ziel gesetzt hatte. Die Dialektik von Heilen und Vernichten ermöglichte es allen diesen Medizinern, sich als „Arzt am Volkskörper“ zu verstehen – und die schwächsten unter ihren kleinen Patienten preiszugeben.
Skepsis gegenüber neoeugenischen Sozialutopien
Es ist wichtig, diesen Motivlagen immer wieder nachzuspüren – auch mit Blick auf die Gegenwart, auf aktuelle Diskussionen um Präimplantationsdiagnostik und Designerbabys. Allen neoeugenischen Sozialutopien müssen wir das skeptische Wort Immanuel Kants entgegensetzen: „Aus so krummem Holze, als woraus der Mensch gemacht ist, kann nichts ganz Gerades gezimmert werden.“ Behinderung, Krankheit, Schwäche und Hilflosigkeit gehören – wie Empathie, Respekt, Demut, Erbarmen und Güte – zur conditio humana. Hier kommt gerade auch der Medizin eine große Verantwortung zu – eine Verantwortung, die auch Grenzen medizinischer Praxis und medizinischer Wissenschaft respektiert, die kompromisslos den einzelnen Menschen zum Ausgangspunkt der Berufsethik macht. Das heißt vielleicht auch: Erwartungen enttäuschen, Zumutungen zurückweisen, Druck standhalten. Am Ende gilt: Ein Gemeinwesen ist dann am stärksten, wenn es vom Schwächsten her denkt.
- Zitierweise dieses Beitrags:
Dtsch Arztebl 2010; 107(45): A 2226–31
Kontakt
Prof. Dr. phil. Hans-Walter Schmuhl
Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie der Universität Bielefeld
E-Mail: schmuhl@schmuhl-winkler.de
Überarbeitete Fassung eines Vortrags bei der Gedenkveranstaltung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin am 18. September 2010 in Potsdam
Bitte um Verzeihung für das zugefügte Leid
„Im Gedenken der Kinder. Die Kinderärzte und die Verbrechen an Kindern in der NS-Zeit“ – Erklärung (Auszüge) der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) bei der Gedenkveranstaltung am 18. September 2010 in Potsdam:
. . . Wir gedenken heute der minderjährigen Opfer des menschenverachtenden Programms von „Auslese und Ausmerze“ der NS-Medizin, an dem auch Kinderärztinnen und Kinderärzte beteiligt waren. Wir gedenken der Kinder und Jugendlichen, die aus der sogenannten Volksgemeinschaft ausgegrenzt, asyliert und sterilisiert wurden, die für Menschenversuche missbraucht und zu Tausenden in die Kranken-Mordaktionen des Zweiten Weltkriegs einbezogen wurden. Es handelte sich um kranke und behinderte Jungen und Mädchen, die von Ärzten und Erziehern nicht als Patienten oder als schutzbefohlene Heimzöglinge behandelt wurden, sondern für fragwürdige Experimente missbraucht, deportiert und umgebracht wurden. Dabei wurde gleichzeitig die allzeit bestehende Abhängigkeit des Kindes vom Erwachsenen, also der Vertrauensvorschuss, den das Kind zu gewähren gezwungen ist, durch Ärzte und Pfleger in gröbster Weise verraten. Auch die Eltern und Angehörigen wurden vorsätzlich getäuscht: Sie gaben ihre Kinder häufig in der Hoffnung auf eine moderne, Erfolg versprechende Behandlung in die Hände der Täter.
. . . Wir bekennen die geistige Miturheberschaft und das aktive Mittun von Kinderärztinnen und Kinderärzten an diesen Verbrechen; wir beklagen darüber hinaus jede Form von Mitläufertum und Meinungskonformismus, ohne die das Regime nicht hätte funktionieren können und die es den Tätern erst möglich machten, ihre Verbrechen durchzuführen. Verbrechen, die ja nicht im Ungewissen ferner Landstriche und besetzter Gebiete, sondern in der Mitte des gesellschaftlichen Lebens und mitten in Deutschland in Arztpraxen und Krankenhäusern, staatlichen Ämtern und wissenschaftlichen Instituten stattfanden.
. . . Wir müssen uns dafür einsetzen, dass Ausgrenzung, Angriffe auf die Menschenwürde und menschenverachtende Ideologien in unserer Gesellschaft keine Chance mehr erhalten. Jeder Wissenschaft und insbesondere den biowissenschaftlichen und medizinischen Disziplinen gehören klare ethische und rechtliche Grenzen gesetzt. Es darf keine Zielvorgaben in der Forschung und in der Betreuung von Patienten geben, die als so wichtig und hochrangig angesehen werden können, dass sie die Missachtung individueller Menschenwürde und Menschenrechte rechtfertigen. Wissenschaft findet ihre Grenzen in den unverzichtbaren Rechten und der unantastbaren Würde jedes einzelnen Menschen. Davon sind Kinder und Jugendliche nicht ausgenommen.
Der Nationalsozialismus hatte Ärzte und Forscher weitgehend von ihrer Verantwortung gegenüber ihren Patienten entbunden, indem er scheinbar höhere Werte und politische Interessen des Volksganzen in den Vordergrund stellte. Wir haben uns der Tatsache zu stellen, dass viele Kinderärztinnen und Kinderärzte nicht die Kraft aufbrachten, den Versuchungen zu widerstehen. Sie haben damit sich und der deutschen Kinderheilkunde schwerste Schuld aufgeladen. Wir verneigen uns heute in Demut vor den Opfern und ihren Angehörigen und bitten im Namen der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin um Verzeihung für das Leid, das Kinderärztinnen und Kinderärzte ihnen in dieser Zeit zugefügt haben.
@Der vollständige Wortlaut der Erklärung im Internet: www.aerzteblatt.de/102226
Radke, Michael
Thilenius, Dietmut
Kretz, Helmut
Payk, Theo R.
Kiworr, Michael
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