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GKV-Finanzierung: „Wirtschaftsweise“ sehen Effizienzreserven


Auch nach der Verabschiedung des GKV-Finanzierungsgesetzes im Deutschen Bundestag am 12. November beurteilt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung das Gesundheitswesen als „Reformbaustelle“. Obwohl die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag eine weitreichende Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angekündigt habe, „wurde letztlich aber doch wieder ein prognostiziertes beträchtliches Defizit zum alleinigen Motor der Reformanstrengungen“, heißt es in dem Jahresgutachten der „Wirtschaftsweisen“.
Das Defizit stehe dabei symptomatisch für ein immer wiederkehrendes Finanzierungsproblem in der GKV. Vor allem die Beibehaltung von Fehlanreizen „dürfte dazu führen, dass in den kommenden Jahren ebenfalls mit einer Fortsetzung des Ausgabenanstiegs und somit mit Finanzierungsdefiziten zu rechnen sein wird“, erklärten die Sachverständigen. Fehlanreize existierten insbesondere für Versicherte, für die es bei der derzeitigen Ausgestaltung des Systems rational sei, eine exzessive Nachfrage nach Gesundheitsleistungen an den Tag zu legen. Zudem sei es von Bedeutung, „offensichtlich bestehende Effizienzreserven zu heben“, schreiben die Gutachter. Dazu müssten Krankenkassen die Möglichkeit erhalten, selektiv mit einzelnen Leistungserbringern über Preise, Mengen und Qualität zu verhandeln. fos
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