ArchivDeutsches Ärzteblatt47/2010Frühgeborene: Erleichtert
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. . . Nach jahrelangem Ringen beschloss der Ausschuss, die sogenannte Mindestmenge als Voraussetzung für die Behandlung von Frühgeborenen mit höchstem Risiko von zurzeit 14 auf 30 zu erhöhen. Das bedeutet, dass ab 1. Januar 2011 Frühchen mit einem Geburtsgewicht von unter 1 250 Gramm nur noch in solchen Kliniken – den Perinatalzentren Level 1 – entbunden und behandelt werden dürfen, in denen jährlich mindestens 30 dieser Kinder betreut werden. Diese Regelung bedeutet immer noch nicht das Optimum, aber als Dachverband der Elternorganisationen frühgeborener Kinder in Deutschland sind wir erleichtert, dass nun endlich eine Entscheidung getroffen wurde, die quasi als sofort wirksame Maßnahme die Chancen unserer Kinder zu überleben und außerdem mit möglichst wenigen Beeinträchtigungen zu überleben, deutlich verbessern wird.

Experten rechnen damit, dass der Beschluss mindestens 100 Kindern jährlich das Leben retten kann. Kritiker sagen dagegen, Mindestmengen vorzugeben sei eine „Rasenmähermethode“. Jetzt dürften auch diejenigen kleineren Kliniken, die jetzt schon gute Behandlungsqualität geboten hätten, nicht mehr kleinste Frühgeborene behandeln. Besser sei es, über die Ergebnisqualität zu steuern. Gerade deshalb hätten wir uns sehr gewünscht, wenn es auf freiwilliger Basis zu entsprechenden Spezialisierungen und Netzwerkbildungen gekommen wäre und haben dies auch immer wieder gegenüber den Krankenhäusern angemahnt. Staatliche Reglementierungen wären dann überhaupt nicht nötig gewesen, denn Mindestmengen sind kein Selbstzweck und sicher auch kein Allheilmittel.

Trotz jahrelanger Diskussion ist aber leider – bis auf wenige Ausnahmen – eben gerade nichts geschehen. Deshalb war es für den G-BA nun an der Zeit, regelnd einzugreifen. Zeit gelassen hat er sich dazu lange genug. Deshalb ist es jetzt überhaupt nicht angebracht, über den Beschluss zu lamentieren. Vielmehr ist es angebracht zu handeln, um das Beste daraus zu machen – das Beste für die betroffenen Kinder und ihre Familien wohlgemerkt. Es ist auch nicht damit getan, sofort nach Ausnahmeregelungen zu rufen, wie es in einigen Bundesländern schon der Fall ist. Und dass inzwischen einige Häuser bereits gegen den G-BA-Beschluss gemeinsam Klage erhoben haben, demonstriert zwar deren Fähigkeit zur Kooperation, wenn auch nicht in der wünschenswerten Weise, löst aber bei mir blankes Entsetzen aus.

Machen Sie sich doch bitte einmal deutlich, dass wir auch nach Umsetzung dieses Beschlusses in Deutschland noch immer wesentlich mehr Level-1-Zentren haben werden, als zum Beispiel in anderen europäischen Ländern, die uns inzwischen auch noch bei der Säuglingssterblichkeit den Rang abgelaufen haben. Mit einem absolut unrühmlichen zwölften Platz der Rangliste von 22 kann sich nun wirklich niemand bei uns zufrieden zurücklehnen. Hierzulande ist die Säuglingssterblichkeit zum Beispiel um ein Drittel höher als in Schweden. Leider machen gerade Frühgeborene unter 1 500 Gramm daran einen ganz erheblichen Anteil aus. Sollte es nicht Aufgabe und Auftrag der ach so gepriesenen Hochleistungsmedizin im Lande sein, daran endlich etwas zu ändern . . .

Hans-Jürgen Wirthl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands „Das frühgeborene Kind“ e.V., 60327 Frankfurt am Main

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