BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Erratum zum Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 212. Sitzung am 12. März 2010 mit Wirkung zum 1. Juli 2010


Bekanntmachungen
Im Deutschen Ärzteblatt Heft 13, Jg. 107, Seite A 619, vom 2. April 2010 wurde bezüglich der Änderung der dritten Anmerkung zu der Gebührenordnungsposition unter Nr. 9. des Beschlusses zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) anstelle der Gebührenordnungsposition 13550 fehlerhaft die Gebührenordnungsposition 13350 abgedruckt. Die Textfassung zu Nr. 9. lautet korrekt:
9. Änderung der dritten Anmerkung zu der Gebührenordnungsposition 13300
Entgegen Nr. 2.1.3 der Allgemeinen Bestimmungen kann in schwerpunktübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften und in Medizinischen Versorgungszentren die Gebührenordnungsposition 13300 neben der Gebührenordnungsposition 13550 berechnet werden.
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