ArchivDeutsches Ärzteblatt48/2010Pränataldiagnostik genetischer Erkrankungen
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Hintergrund: Die Pränataldiagnostik ist ein Teilbereich der klinischen Genetik und Frauenheilkunde. Sie ist ein typisches Beispiel für die effektive Verbindung von theoretischer und klinischer Medizin. Meilensteine auf diesem Weg waren einerseits die Entwicklung zytogenetischer, molekulargenetischer und molekularzytogenetischer Methoden und andererseits der Fortschritt in der Sonographie. Dieses Verfahren ermöglicht es, das Risiko invasiver Eingriffe zu senken und die Diagnostik von Fehlbildungen zunehmend früher und zuverlässiger zu gestalten.

Methode: Es wird ein Überblick gegeben über selektiv recherchierte Literatur unter Berücksichtigung von Leitlinien und Empfehlungen.

Ergebnisse und Schlussfolgerungen: Der häufigste Anlass für eine invasive Pränataldiagnostik ist der Wunsch nach einer Beurteilung des embryonalen/fetalen Chromosomensatzes. Monogen bedingte Erkrankungen können zunehmend pränatal diagnostiziert werden, wobei man je nach Fragestellung Gentests anwendet oder biochemisch untersucht. Polygen-multifaktorielle Erkrankungen können derzeit über genetische Tests nicht zuverlässig diagnostiziert, aber im Falle von Fehlbildungen teilweise durch Ultraschall pränatal festgestellt werden. Möglichkeiten und Grenzen invasiver und nichtinvasiver Verfahren der Pränataldiagnostik werden diskutiert.

LNSLNS

Der Begriff Pränataldiagnostik umfasst die Gesamtheit aller diagnostischen Bemühungen, Informationen über das Embryo oder den Feten zu erhalten. Im engeren Sinne wird darunter die vorgeburtliche Diagnostik genetisch bedingter Erkrankungen oder deren Dispositionen verstanden. In Anbetracht der Fortschritte auf diesem Gebiet wurden 1998 von der Bundesärztekammer Richtlinien zur pränatalen Diagnostik von Krankheiten und Krankheitsdispositionen veröffentlicht (1).

Bei etwa 4 % aller Neugeborenen liegt eine erblich bedingte oder mitbedingte Erkrankung vor. Erblich mit determinierte Krankheiten kann man in drei Gruppen einteilen:

  • Chromosomenaberrationen
  • monogen bedingte Erkrankungen, die jeweils auf eine einzelne mutierte Erbanlage zurückzuführen sind
  • polygen-multifaktorielle Krankheiten, die jeweils durch mehrere Erbanlagen und exogene Faktoren bedingt sind.

Im Folgenden werden die Möglichkeiten und Grenzen der Pränataldiagnostik chromosomaler Aberrationen und monogen erblicher Erkrankungen diskutiert. Auf die Ultraschalldiagnostik zur vorgeburtlichen Diagnostik von Fehlbildungen – isoliert oder im Rahmen übergeordneter Erkrankungen, die auch monogen vererbt werden können – wird in dieser Übersicht nicht eingegangen.

Pränataldiagnostik von Chromosomenstörungen

Typische Anlässe für eine vorgeburtliche Chromosomendiagnostik sind:

  • Das mütterliche Alter: Mit steigendem Alter der Mutter nimmt die Wahrscheinlichkeit einer Chromosomenstörung beim Kind zu (Grafik gif ppt). Bei etwa der Hälfte der Chromosomenstörungen handelt es sich um eine Trisomie 21 (Down-Syndrom) (2).
  • Das Ergebnis eines nichtinvasiven Screening-Verfahrens.
  • Ein sonographischer Befund, der den Verdacht auf eine Chromosomenstörung nahelegt.
  • Eine Chromosomenstörung wie Translokation, Inversion oder Insertion bei einem Elternteil. In diesem Fall ist die Wahrscheinlichkeit einer unbalancierten Chromosomenstörung beim Kind über das mütterliche altersbedingte Risiko erhöht.
  • Eine vorhandene Chromosomenstörung bei einem Kind des Paares: Zum Beispiel ist nach der Geburt eines Kindes mit einer freien Trisomie das Risiko einer numerischen Chromosomenaberration bei jedem weiteren Kind um circa 1 % gegenüber gleichaltrigen Eltern erhöht (3).

Da für eine Chromosomenanalyse fetale Zellen erforderlich sind, ist ein entsprechender Eingriff notwendig. Hierfür stehen unterschiedliche Verfahren zur Verfügung, wobei die Wahl sich nach dem Schwangerschaftsalter, der Fragestellung und dem Eingriffsrisiko richtet (Tabelle 1 gif ppt, eKasten 1 gif ppt).

Amniozentese

Die Amniozentese wird typischerweise zwischen der 15. und 17. Schwangerschaftswoche post menstruationem (p.m.) unter sonographischer Kontrolle durchgeführt. Das eingriffsbedingte Fehlgeburtsrisiko liegt bei 0,5–1 % (3). In der Regel werden circa 15 mL Fruchtwasser entnommen. Für die Chromosomenanalyse ist zuvor eine Kultivierung der Amnionzellen erforderlich, die durchschnittlich zwei Wochen dauert. Anschließend werden Metaphasen numerisch und strukturell analysiert (Abbildung 1 gif ppt). Aus dem nativen Fruchtwasser bestimmt man das Alpha-Fetoprotein (AFP), dessen Konzentration bei offenen Neuralrohrdefekten, aber auch bei einigen anderen Spaltbildungen wie Gastroschisis erhöht ist. Bei erhöhtem AFP-Wert wird die Acetylcholinesterase als Marker für Neuralrohrdefekte bestimmt (eKasten 2 gif ppt).

Im Rahmen einer Amniozentese kann zusätzlich ein sogenannter pränataler Schnelltest an unkultivierten Fruchtwasserzellen zur Ergänzung der konventionellen zytogenetischen Diagnostik eingesetzt werden. Durch FISH-Analyse (Fluoreszenz-in-situ-Hybridisierung) mit chromosomenspezifischen Sonden an Interphasekernen oder durch molekulargenetische Untersuchungen von hochpolymorphen Markern an einer DNA-Probe, die aus nativen Amnionzellen isoliert wurde, kann eine Aussage über numerische Störungen der Chromosomen 13, 18, 21, X und Y getroffen werden (Abbildung 2 gif ppt). Mit diesem Test kann man die häufigsten Chromosomenstörungen erfassen. Das Ergebnis der Untersuchung liegt bereits nach ein bis drei Tagen vor. Der Test ist vor allem dann bedeutsam, wenn im Ultraschall morphologische Auffälligkeiten festgestellt werden, die auf die genannten Aberrationen hinweisen, und wenn bei fortgeschrittener Schwangerschaft kurzfristig ein Ergebnis angestrebt wird. Ein pränataler Schnelltest kann zwar bei unauffälligem Befund zur Beruhigung der Schwangeren beitragen, aber er kann die Karyotypisierung nicht ersetzen (htpp://gfhev.de/de/Leitlinien/index.htm).

Chorionzottenbiopsie

Die Chorionzottenbiopsie (CVS, „chorionic villus sampling“) wird typischerweise in der 11./12. Schwangerschaftswoche p.m. durchgeführt. Eine CVS sollte nicht vor der 11. Schwangerschaftswoche erfolgen, da das Risiko für Extremitätenfehlbildungen sonst ansteigt. Als Ursache hierfür wird eine plazentare Traumatisierung mit Gefäßinfarkten in einer kritischen Entwicklungsphase diskutiert. Die CVS kann je nach Lage des Chorions transzervikal oder transabdominal vorgenommen werden. Die Chromosomenanalyse erfolgt sowohl nach Direktpräparation oder Kurzzeitkultur (1 Tag) als auch nach Langzeitkultur (7–10 Tage). Bei entsprechender Erfahrung dürfte das eingriffsbedingte Fehlgeburtsrisiko in der Größenordnung von bis zu 1 % liegen (eKasten 3 gif ppt).

Plazentapunktion

Die Plazentapunktion entspricht im Prinzip einer transabdominalen Chorionzottenbiopsie zu einem späteren Zeitpunkt („late CVS“). Sie kann angewendet werden, wenn ein schnelles Ergebnis bei fortgeschrittener Schwangerschaft gewünscht wird.

Kordozentese

Bei der technisch anspruchsvollen Kordozentese wird die Nabelschnurvene präferentiell an der Plazentaansatzstelle punktiert. Häufigste Indikationen sind der Verdacht einer fetalen Anämie bei Rhesusinkompabilität, eine Parvo-B19-Infektion oder ein Hydrops fetalis. Die Kordozentese dient auch zur schnellen Karyotypisierung oder molekulargenetischen Diagnostik. Sie kann in der Regel ab der 16. bis 20. Schwangerschaftswoche p.m. je nach Indikation durchgeführt werden. Die Nabelschnurpunktion ist von Bedeutung, wenn bei fortgeschrittener Schwangerschaft ein schnelles Ergebnis angezeigt ist, zum Beispiel beim sonographischen Nachweis von Fehlbildungen oder schwerer Wachstumsretardierung, die auf eine Chromosomenaberration hinweisen können. Das Ergebnis einer Chromosomenanalyse an Lymphozyten des Nabelschnurblutes kann nach drei bis fünf Tagen vorliegen.

Grenzen der zytogenetischen Diagnostik

Die pränatale Karyotypisierung ist ein zuverlässiges Verfahren, dem jedoch – wie jeder Untersuchung – Grenzen gesetzt sind. Diese können technischer oder biologischer Natur sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass keine fetalen Zellen gewonnen werden, liegt bei entsprechender Erfahrung unter 1 %. Selten kommt es zu Kulturversagern.

Eine Limitation der zytogenetischen Diagnostik ist gegeben durch die optische Auflösung der Chromosomen. Strukturelle Chromosomenaberrationen, deren Größe unter dem erreichten optischen Auflösungsvermögen liegt, können nicht erkannt werden. Eine weitere Grenze betrifft die Detektion eines eventuellen chromosomalen Mosaiks, bei dem zwei oder mehr Zelllinien vorkommen. Ein Mosaik kann nur erkannt werden, wenn chromosomal aberrante Zellen in der untersuchten Probe vorhanden sind.

Beim Nachweis bestimmter struktureller Aberrationen wie Translokation oder Inversion sind weiterführende Untersuchungen oft erforderlich (eKasten 4 gif ppt).

Nichtinvasive Verfahren

Die Indikationsstellung einer invasiven Pränataldiagnostik aufgrund des mütterlichen Alters wird zunehmend durch eine kombinierte Bewertung von Risikoparametern ersetzt, wobei das mütterliche Alter nur noch einen unter mehreren Parametern darstellt. Vor allem wegen des Abortsrisikos infolge der invasiven Methoden besteht ein Bedürfnis nach nichtinvasiven Verfahren als Alternativen zu den genannten Eingriffen. Neben dem mütterlichen Alter erlauben es spezielle biochemische Parameter aus dem mütterlichen Blut und sonographische Parameter des Kindes im 1. Trimenon, das Aneuploidierisiko individuell einzuschätzen. Bei der Beratung sollte man auf jeden Fall darauf hinweisen, dass durch solche nichtinvasive Verfahren lediglich eine Modifikation des mütterlichen altersbedingten Risikos für gewisse Chromosomenstörungen erreicht wird, eine Chromosomenaberration jedoch nicht ausgeschlossen werden kann. Sie können aber eine Entscheidungshilfe für oder gegen eine invasive Methode bieten.

Nackentransparenzmessung

Eine gesteigerte Nackentransparenz beim ungeborenen Kind ist mit einem erhöhten Risiko für eine chromosomale Störung und andere Erkrankungen (4) verbunden. Mithilfe einer sonographischen Messung der Nackentransparenz zwischen der 11+0 SSW und der 13+6 SSW lässt sich zusammen mit dem mütterlichen Alter und gegebenenfalls biochemischen Zusatzuntersuchungen ein individualisiertes Risiko für Aneuploidien wie Trisomie 21, 13 und 18 kalkulieren. Bei einer positiven Screeningrate von 5 % können so 80 % (nur Nackentransparenzmessung) respektive 90 % (Nackentransparenzmessung und biochemische Parameter) der Trisomie-21-Fälle detektiert werden (Tabelle 2 gif ppt). Die Nackentransparenzmessung ist jedoch nicht einer gezielten Fehlbildungsdiagnostik gleichzusetzen, die im Rahmen eines sogenannten erweiterten Erst-Trimester-Screenings durch spezialisierte Ärzte durchgeführt werden kann. Ziel einer solchen weiterführenden sonographischen Untersuchung im genannten Zeitraum ist die Suche nach fetalen Auffälligkeiten/Fehlbildungen, wobei die Messung der Nackentransparenz integrativer Bestandteil ist. Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) (5) empfiehlt jedem Frauenarzt, der ein Zertifikat zur Nackentransparenzmessung erworben hat, aber keine spezielle Qualifikation in der Fehlbildungsdiagnostik besitzt, bei einem auffälligen Befund (erweiterte Nackentransparenz über der 95. Perzentile des jeweiligen Gestationsalters) und bei Mehrlingsschwangerschaften in ein entsprechendes Zentrum zu überweisen (DEGUM Stufe II oder III). Neben Chromosomenstörungen verbergen sich in diesem Risikokollektiv nämlich vermehrt weitere Erkrankungen wie zum Beispiel Herzfehler (4).

Für eine aussagekräftige NT-Messung sind neben der Qualifikation des Untersuchers und der Wahl der angemessenen Untersuchungszeit auch gerätetechnische Voraussetzungen zu beachten. Unter Einbeziehung weiterer Ultraschallparameter – wie der Messung des Nasenbeins, der Beurteilung des Doppler-Profils der Trikuspidalklappe sowie des Ductus venosus und des fazialen Winkels – kann das individuelle Risiko für zum Beispiel Trisomie 21 mit Detektionsraten bis zu 95 % weiter präzisiert werden (Tabelle 2).

Biochemische Parameter

In den letzten Jahren hat sich die Bestimmung von Choriongonadotropin (freies βhCG) und „pregnancy-associated plasma protein A“ (PAPP-A) im mütterlichen Serum zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche in Kombination mit der Nackentransparenzmessung und dem mütterlichen Alter zunehmend etabliert (kombinierter Erst-Trimester-Test) (5). Davor wurde häufig der Triple-Test (6) angeboten, bei dem α-Fetoprotein (AFP), βhCG und freies Estriol (E3) zwischen der 15. und 20. SSW bestimmt werden. Ergänzt man den Triple-Test um einen weiteren biochemischen Parameter, Inhibin A, erhält man den sogenannten Quadruple-Test (7). Für die Auswertung der biochemischen Parameter ist die verlässliche Bestimmung des Gestationsalters von großer Bedeutung. Da bei der Bestimmung von PAPP-A und βhCG in Kombination mit der NT-Messsung immer auch die fetale Biometrie über zum Beispiel die Scheitel-Steiß-Länge ermittelt wird, erfolgt hier automatisch eine Kontrolle des Gestationsalters. Beim Triple-Test ist dies nicht der Fall. Die Labore berechnen die individuellen Risiken für Trisomie 21, 13 und 18 und für Neuralrohrdefekte über die durch den Frauenarzt angegebene Schwangerschaftswoche. Häufig wird dabei lediglich der Tag der letzten Regel zugrunde gelegt, was zu einer relativ hohen Fehleranfälligkeit führt. Nach eigener Erfahrung werden viele Paare durch einen falsch berechneten Triple-Test unbegründet verunsichert. Diese Tatsache und die Möglichkeit präziserer und früherer Risikoeinschätzungen von Chromosomenstörungen im 1. Trimenon sprechen gegen den Triple-Test.

Pränataldiagnostik monogen bedingter Erkrankungen

Man kennt derzeit etwa 5 000 erbliche Erkrankungen, die monogen nach den Mendelschen Regeln vererbt werden. Hier stehen autosomal-dominante, autosomal-rezessive und X-chromosomale Vererbung im Vordergrund, bei denen deutlich höhere Erkrankungsrisiken bestehen als bei der Altersindikation. Bei einer autosomal-dominant erblichen Erkrankung beträgt die Wiederholungswahrscheinlichkeit der Krankheit für ein Kind eines betroffenen Elternteils a priori 50 %. Bei einer autosomal-rezessiv erblichen Krankheit beträgt die Erkrankungswahrscheinlichkeit für gemeinsame Kinder eines gesunden Überträgerpaares 25 %. Eine X-chromosomal-rezessiv erbliche Erkrankung birgt ein Erkrankungsrisiko für einen Sohn einer Überträgerin von 50 %.

Gegenwärtig ist für mehr als 1 000 dieser Erkrankungen ein Gentest möglich, wobei es sich größtenteils nicht um eine Routinediagnostik handelt. Die pränatale Gendiagnostik ist nicht wie die zytogenetische Pränataldiagnostik aufgrund des mütterlichen Alters ein Screening-Verfahren. Wegen der Einzigartigkeit jedes Falls ist eine entsprechende Planung im Vorfeld erforderlich. Dabei sind zwei Strategien zu unterscheiden: der direkte und der indirekte Gentest.

Beim direkten Gentest wird (werden) die infrage kommende(n) Mutation(en) nachgewiesen oder ausgeschlossen. Ein direkter Gentest zur Pränataldiagnostik setzt die Kenntnis der vorhandenen Mutation(en) beim Indexpatienten voraus.

Beim indirekten Gentest wird der sogenannte Risiko-Haplotyp beim Feten nachgewiesen oder ausgeschlossen. Der indirekte Gentest nutzt das Prinzip der genetischen Kopplung. Ein indirekter Gentest setzt somit eine Familienuntersuchung voraus, bei der durch Kopplungsanalyse mit polymorphen Markern festgestellt wird, welche Allele eng benachbarter Marker in dieser Familie mit der Erkrankung einhergehen. Theoretisch reicht für einen indirekten Gentest in einer informativen Familie das Wissen um die Lokalisation des in Frage kommenden Gens. Eine diagnostische Unsicherheit besteht, wenn eine Locus-Heterogenität vorliegt, das heißt wenn Mutationen in unterschiedlichen Genen zur gleichen Erkrankung führen. Eine weitere, allerdings quantifizierbare Unsicherheit ist gegeben durch die Möglichkeit einer Rekombination zwischen Gen und einem gekoppelten Marker. Es versteht sich von selbst, dass die zuverlässige Interpretation eines indirekten Gentests die Richtigkeit der angegebenen Abstammung voraussetzt.

Bei einem pränataldiagnostischen Gentest ist im Hinblick auf die Konsequenzen eines positiven Befundes – insbesondere bei autosomal-dominant erblichen Erkrankungen – die Möglichkeit einer variablen Expressivität und einer verminderten Penetranz zu berücksichtigen. Eine variable Expressivität einer Mutation liegt vor, wenn der resultierende Phänotyp inter- oder intrafamiliär unterschiedlich ausgeprägt sein kann.

Eine verminderte Penetranz besteht, wenn die Durchschlagkraft einer Mutation nicht vollständig ist. In diesem Fall kann trotz vorhandener Mutation der Phänotyp unauffällig sein. Variable Expressivität und verminderte Penetranz lassen sich durch die Wirkung modifizierender Faktoren erklären, die derzeit größtenteils unbekannt sind. Es ist daher wichtig, im Rahmen einer genetischen Beratung auf diese gegebenenfalls vorliegende Problematik hinzuweisen.

Aus zeitlichen und technischen Gründen wird ein Gentest meistens im Rahmen einer CVS durchgeführt, wobei nach DNA-Isolierung aus Chorionzotten meistens eine Polymerasekettenreaktion (PCR) zur Amplifikation der DNA vor einer eventuellen DNA-Sequenzierung erforderlich ist (eKasten 5 gif ppt).

Erbliche Stoffwechselerkrankungen können teilweise biochemisch an Chorionzotten oder Amnionzellen diagnostiziert werden (10). Voraussetzungen hierfür sind, dass das entsprechende Gen in diesen Zellen exprimiert wird und der Stoffwechseldefekt an Fibroblasten (nach einer Hautbiopsie) eines Indexpatienten der Familie zuvor nachgewiesen wurde. Nach einigen Stoffwechselerkrankungen wird direkt im Fruchtwasserüberstand gefahndet (eKasten 6 gif ppt).

Genetische Beratung bei Pränataldiagnostik

Nach dem Gendiagnostikgesetz ist seit dem 1. 2. 2010 die Schwangere vor einer pränatalen Diagnostik und nach Vorliegen des Untersuchungsergebnisses genetisch zu beraten (11). Dabei sollten unter anderem folgende Punkte thematisiert werden:

  • Vermittlung des Basisrisikos für angeborene Erkrankungen und Fehlbildungen, das alle Elternpaare tragen, und der individuellen Risikoerhöhung (zum Beispiel altersbedingtes Risiko bei der Mutter)
  • Möglichkeiten und Grenzen der genetischen Pränataldiagnostik
  • infrage kommende(s) Krankheitsbild(er)
  • Risiken der möglichen Untersuchungen
  • Konfliktsituation im Zusammenhang mit der Pränataldiagnostik
  • Alternativen.

Bereits die Möglichkeit einer Pränataldiagnostik kann Paare in schwierige Konfliktsituationen stürzen. In vielen Fällen trägt die Pränataldiagnostik zur Beruhigung der Eltern bei. Bei pathologischen Befunden kann sie derzeit leider nur in sehr seltenen Fällen durch eine frühzeitige Behandlung des Feten oder Kindes die Prognose verbessern. Der Nachweis einer schwerwiegenden Erkrankung oder Behinderung kann Anlass für einen Schwangerschaftsabbruch sein. Nach § 218 a Abs. 2 StGB ist der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch dann nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch – Zitat: „... unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere, für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann“. In diesem Konflikt zwischen dem Wunsch der Eltern nach einem gesunden Kind und der grundsätzlichen Anerkennung des Schutzbedürfnisses des Ungeborenen stellt der Schwangerschaftsabbruch nach pränataler Feststellung einer Erkrankung oder Behinderung beim Kind „das unvollkommene Bemühen dar, eine im Kern nicht auflösbare Konfliktsituation zu beenden“ (1).

Bei jeder genetischen Beratung, so auch bei einer Beratung vor und nach pränataler Diagnostik, gilt das Prinzip der Nicht-Direktivität. In diesem Zusammenhang sollte deutlich gemacht werden, dass ein pathologischer Befund keinesfalls einen Schwangerschaftsabbruch präjudiziert. Als Ergänzung zur genetischen Beratung im Rahmen einer Pränataldiagnostik kann als Zusatzangebot eine „psycho-soziale Beratung“ erfolgen. Diese kann aufgrund des oben genannten Konfliktpotenzials im Rahmen der vorgeburtlichen Diagnostik für die Ratsuchenden hilfreich sein und eine Auseinandersetzung mit den möglichen Konsequenzen der Diagnostik anbieten und bei einer drohenden Behinderung des Kindes Hilfe und Begleitung leisten. Gerade im Zusammenhang mit auffälligen Befunden ist unserer Erfahrung nach eine solche Beratung empfehlenswert. Nach dem neuen Schwangerschaftskonfliktgesetz, das zum 1. 1. 2010 in Kraft getreten ist, muss im Zusammenhang mit einer Abruptio medicinalis legalis über deren psycho-soziale Implikationen aufgeklärt werden. Gleichzeitig muss die Frau über das Recht zur psycho-sozialen Beratung durch eine geeignete Beratungsstelle und über die Option einer zusätzlichen fachärztlichen Beratung durch zum Beispiel spezialisierte Kinderärzte aufgeklärt werden. Dem Arzt, der die Indikation stellt, obliegt die Vermittlung dieser Beratungen. Zusätzlich ist nach Diagnosemitteilung eine dreitägige Bedenkzeit Pflicht, bevor die formale Indikation zur Abruptio gestellt werden darf (eKasten 7 gif ppt).

Danksagung
Die Autoren danken Prof. P. Propping (Bonn) für die kritische Diskussion.

Interessenkonflikt
Die Autoren erklären, dass kein Interessenkonflikt im Sinne der Richtlinien des International Committee of Medical Journal Editors besteht.

Manuskriptdaten
eingereicht: 17. 11. 2009, revidierte Fassung angenommen: 11. 2. 2010.

Anschrift für die Verfasser
Prof. Dr. med. Peter Wieacker
Institut für Humangenetik, Vesaliusweg 12–14, 48149 Münster
E-Mail: wieacker@uni-muenster.de

Summary

The Prenatal Diagnosis of Genetic Diseases

Background: Prenatal diagnosis is a subfield of clinical genetics and gynecology that exemplifies the effective integration of theoretical and clinical medicine. Milestones in its history include the development of cytogenetic, molecular genetic, and molecular cytogenetic methods as well as advances in ultrasonography. The latter technique not only improves the safety of invasive procedures, but also enables earlier and more reliable diagnosis of congenital malformations.

Methods: This article provides an overview of the subject in the light of selectively reviewed literature, guidelines, and recommendations.

Results and conclusion: Invasive prenatal diagnosis is most commonly performed to assess the embryonal/fetal chromosome set. An increasing number of monogenic diseases can be diagnosed prenatally by either genetic or biochemical testing, depending on the particular disease being sought. Polygenic and multifactorial diseases cannot be reliably diagnosed by genetic testing at present, although a number of malformations can be ascertained prenatally by ultrasonography. We discuss the applications and limitations of invasive and noninvasive techniques for prenatal diagnosis.

Zitierweise
Wieacker P, Steinhard J: The prenatal diagnosis of genetic diseases.
Dtsch Arztebl Int 2010; 107(48): 857–62. DOI: 10.3238/arztebl.2010.0857

@Mit „e“ gekennzeichnete Literatur:
www.aerzteblatt.de/lit4810

The English version of this article is available online:
www.aerzteblatt-international.de

eGrafik (gif ppt) und eKästen unter:
www.aerzteblatt.de/10m0857

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