BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in Anlage IV: Aufhebung des Therapiehinweises zu Epoetin zur Behandlung der Anämie bei Patienten mit soliden Tumoren, malignen Lymphomen und Plasmozytom


Vom 19. August 2010
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 19. August 2010 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 17. Juni 2010 (BAnz. S. 3108), wie folgt zu andern:
I.
Der Therapiehinweis in Anlage IV zu „Epoetin zur Behandlung der Anamie bei Patienten mit soliden Tumoren, malignen Lymphomen und Plasmozytom“ in der Fassung des Beschlusses vom 26. Februar 2002 wird aufgehoben.
II.
Die Änderung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 19. August 2010
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Hess
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