SUPPLEMENT: PRAXiS
EU-Fördermittel für Qualitätsmanagement
Dtsch Arztebl 2010; 107(49): [3]


- Führt eine Arztpraxis ein Qualitätsmanagementsystem (QM-System) ein, kann der Arzt hierfür beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bis Ende 2011 EU-Fördermittel beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass im Rahmen der Systemeinführung ein externer Berater in der Praxis eine Analyse vornimmt und Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigt. Die Höhe der Förderung beträgt in den alten Bundesländern 50 Prozent, in den neuen Bundesländern und im Regierungsbezirk Lüneburg 75 Prozent des Nettopreises.
Nach Einführung des QM-Systems kann sich eine Praxis ein auf drei Jahre befristetes Qualitätszertifikat ausstellen lassen. Um das Zertifikat zu erneuern, muss das QM-System erneut durchlaufen werden. Hierfür gibt es ebenfalls EU-Fördermittel. „Praxen, die das QM-System EPA (Europäisches Praxisassessment) bei sich einsetzen, unterstützen wir aktiv bei der Antragstellung für diese Fördermittel und erledigen weitestgehend den Papierkram“, erklärte Sara Willms, Projektleiterin beim AQUA-Institut. Informationen unter www.europaeisches-praxisassessment.de. EB