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Private Krankenversicherung: Basistarif-Regelungen rechtswidrig


Teile der gesetzlichen Vorgaben zum Basistarif in der privaten Krankenversicherung verstoßen gegen das Rechtsstaatsprinzip. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das der Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Winfried Kluth, Universität Halle-Wittenberg, im Auftrag von Kassenärztlicher Bundesvereinigung, Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung, Bundesärztekammer und Bundeszahnärztekammer erarbeitet hat. Gegenstand des Gutachtens waren Rechtsfragen zur Besetzung der Schiedsstelle nach § 75 Absatz 3 c Sozialgesetzbuch V. Deren Zusammensetzung sei als „willkürliche gesetzgeberische Entscheidung zu sehen, die gegen das Rechtsstaatsprinzip verstößt und somit nichtig ist“.
Den Schiedsstellen gehören neben Vertretern der Verhandlungsparteien und neutralen Schiedspersonen auch je ein stimmberechtigter Vertreter des Bundesgesundheits- und des Bundesfinanzministeriums an. Durch die Hinzufügung dieser Vertreter werde, so das Gutachten, „eine für Schiedsstellen atypische Organisationsstruktur geschaffen, die die demokratische Legitimation und die Funktionsgerechtigkeit der Schiedsstelle infrage stellt beziehungsweise aufhebt“. JF
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