BRIEFE
Überweisungen: Behandlungswege optimieren


In dem Artikel wird der (nicht genau benannte und nicht von Neurologen und Psychotherapeuten differenzierte) Überweisungsanteil von Hausärzten an Psychiater als Argument gegen die Forderung der Berufsverbände Deutscher Psychiater, Deutscher Nervenärzte und der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde, als „Primärarzt“ zu gelten, verwendet.
Das bedarf einer Richtigstellung: Fachärzte für Psychiatrie und Nervenärzte fordern weiterhin vehement aufgrund der immer noch vorhandenen Stigmatisierung psychischer Störungen in der grundsätzlichen Diskussion um die Einführung von Primärarztmodellen, dass das Erstzugangsrecht für Patienten zum Psychiater und Nervenarzt erhalten bleiben muss.
Eine Überweisung zum Psychiater oder Nervenarzt wird zwar mittlerweile insbesondere bei jüngeren Patienten eher akzeptiert als früher, und es wird auch häufiger eine Überweisung zur Vermeidung der Praxisgebühr beim Hausarzt eingefordert.
Es ist aber nach wie vor so, dass Patienten mit psychischen Störungen den Arztbrief des Psychiaters nicht beim Hausarzt sehen wollen, bei dem die Medizinische Fachangestellte zum Beispiel eine Verwandte eines Vereinskollegen oder Nachbarn ist. Die Schwelle zur Inanspruchnahme psychiatrischer Hilfe darf nicht noch erhöht werden.
Des Weiteren fordern die Verbände, dass Psychiater und Nervenärzte Lotsenfunktion in der Behandlung psychischer und hirnorganischer Störungen übernehmen. Die enormen primären und sekundären Krankheitskosten durch psychische Störungen, wie sie seit Jahren in allen Gesundheitsberichten verschiedener Institutionen immer wieder festgestellt werden, sind auch ein Hinweis auf den Optimierungsbedarf der Behandlungswege der betroffenen Menschen.
Dr. med. Christa Roth-Sackenheim, 1. Vorsitzende des Berufsverbandes Deutscher Psychiater (BVDP), 56626 Andernach