ArchivDeutsches Ärzteblatt50/2010GOÄ-Öffnungsklausel: Verhärtete Fronten

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GOÄ-Öffnungsklausel: Verhärtete Fronten

Meißner, Marc

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Der Streit zwischen den privaten Krankenversicherungen (PKV) und den Kammern für Ärzte und Zahnärzte um die Novellierung der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hat an Schärfe zugenommen. Anlass ist die sogenannte Öffnungsklausel: Ginge es nach der PKV, würden mit der GOÄ-Reform nicht nur die Abrechnungsziffern aktualisiert und überarbeitet, sondern auch die Privatbehandlung für Selektivverträge geöffnet. Damit würde es den privaten Versicherern erstmals erlaubt sein, mit Leistungserbringern direkt Verträge über die Versorgung der Patienten abzuschließen – unabhängig von den Regelungen der GOÄ. Die Bundesärztekammer (BÄK) lehnt dies kategorisch ab, ebenso die Bundeszahnärztekammer (BZÄK).

„Wird die Öffnungsklausel vom Verordnungsgeber umgesetzt, kann die PKV die Honorarhöhe für erbrachte ärztliche Leistungen völlig frei – also ohne jeden Bezug zur GOÄ – festlegen“, warnt Dr. med. Theodor Windhorst, Vorstandsmitglied der BÄK. „Die Folgen bekämen Patienten, Ärzte und Zahnärzte gleichermaßen zu spüren.“ Dr. med. dent. Peter Engel, Präsident der BZÄK, kritisiert, dass die PKV mit der Öffnungsklausel „ein direktes Instrument zur Patientensteuerung und Kostendämpfung“ erhält. „Wir bekommen dadurch eine Aldisierung der Versorgung.“

Der PKV-Verband verweist im Gegenzug auf die hohen Kostensteigerungen bei der Behandlung von Privatpatienten, die nach seinen Angaben mehr als doppelt so hoch sind wie bei einem gesetzlich Krankenversicherten. Vor allem eine „qualitativ nicht gerechtfertigte Mengenausweitung“ macht der Vorsitzende des PKV-Verbands, Reinhold Schulte, dafür verantwortlich. Die Öffnungsklausel sei deshalb notwendig, um „stärker Einfluss auf die Qualität und die sich daraus ergebenden Mengen und Preise von Heilbehandlungen zu nehmen“.

Dass die PKV mehr Spielraum für eigene Verhandlungen fordert, ist verständlich. Angesichts steigender Kosten und damit auch erhöhter Versicherungsprämien muss sie versuchen, die Ausgaben zu steuern. Bisher stehen ihr dafür jedoch kaum Instrumente zur Verfügung. Dass sie dabei angeblich nur um die Qualität der Versorgung bemüht ist, ist hingegen unglaubwürdig. Es geht ums Geld. Punkt.

Ob eine Öffnungsklausel in der GOÄ tatsächlich zu einem drastischen Preisverfall führen würde, wie die Kammern befürchten, ist die Frage. Dass eine Öffnungsklausel der PKV einen Hebel in die Hand gibt, um Preise zu verhandeln, ist unbestreitbar. Inwieweit das zu einer Discountmedizin führt, liegt aber auch in der Hand der Ärzte, die immer die Wahl haben, schlechte Verträge auszuschlagen. Darüber hinaus kann auch die PKV nicht an einer Billigmedizin interessiert sein. Denn gerade durch das Image, eine „bessere“ medizinische Versorgung zu bieten, versucht sich die PKV bei ihren Kunden gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse abzuheben.

Dr. rer. nat. Marc Meißner, Redakteur für Gesundheits- und Sozialpolitik in Berlin
Dr. rer. nat. Marc Meißner, Redakteur für Gesundheits- und Sozialpolitik in Berlin

Die Chancen für die Kammern, die Öffnungsklausel zu verhindern, stehen ohnehin eher schlecht. Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des GKV-Finanzierungsgesetzes und des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes bisher eher PKV-freundlich gezeigt. Darüber hinaus steht Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) durch die Beihilfe gewährenden Dienstherren von Beamten in Bund und Ländern zusätzlich unter Druck. Diese würden von den Kostensenkungen bei den privat versicherten Beamten ebenfalls profitieren.

Dr. rer. nat. Marc Meißner
Redakteur für Gesundheits- und Sozialpolitik in Berlin

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