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Ist von der Freiberuflichkeit des Arztes die Rede, klingt das nicht gerade spannend. Eher langweilig mag es sein, wenn Steuerexperten sich um die Abgrenzung freiberuflicher von gewerblicher Tätigkeit streiten, obwohl auch das bedeutsam ist, schließlich sind Freiberufler von der Gewerbesteuer befreit. Existenziell wichtig ist für Ärzte, was in Paragraf 1 der Bundesärzteordnung steht: „Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe; er ist seiner Natur nach ein freier Beruf.“ Diese gesetzliche Festlegung gilt für alle Ärztinnen und Ärzte, ob angestellt oder in eigener Praxis, ob kurativ tätig oder als Gutachter vor Gericht. Kern des freien Berufs ist die auf der besonderen Qualifikation des Arztes und seiner besonderen Aufgabe basierende fachliche Unabhängigkeit. Auf den Punkt gebracht: Dem Arzt soll in medizinischen Fragen niemand reinreden. Wie frei ist aber der Arzt tatsächlich im Beruf? Ist es mit dem Postulat des Gesetzgebers vereinbar, wenn ein Krankenhausträger den einzelnen Abteilungen strikte Einsparvorgaben macht? Wenn Kassenärzte ihre Arzneimittelverordnungen rechtfertigen oder gar Regresse zahlen müssen? Oder wenn der Arzt seinem Patienten zwar den Wirkstoff verordnen, aber nicht das Präparat bestimmen kann, weil das im Rabattvertrag zwischen Krankenkasse und Hersteller geregelt ist? Studierenden der Medizin kann nicht egal sein, ob der freie Arztberuf zur Worthülse verkommt. Sie müssen sich einmischen – nicht nur, weil 2009 gewählt wird. Es geht um die Bedingungen, unter denen die heute Studierenden diesen verantwortungsvollen Beruf in den kommenden Jahrzehnten ausüben. Eine Möglichkeit, sich aus erster Hand zu informieren, bietet vom 19. bis 22. Mai der 112. Deutsche Ärztetag in Mainz. Ein Tagesordnungspunkt klingt langweilig: „Der Beruf des Arztes – ein freier Beruf heute und in Zukunft.“

Heinz Stüwe
Chefredakteur Deutsches Ärzteblatt

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