ArchivDeutsches Ärzteblatt11/2011Belegärzte: Ein kleines Fähnlein
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Angesichts der verheerenden Vergütungskonditionen gibt es nur noch wenige Aufrechte, zumeist technisch hervorragende Operateure, die das Fähnlein „Belegarzt“ weiterhin tragen. Es geht um das letzte in der Fläche gelebte und in Sonntagsreden gelobte Modell gelungener Sektorenintegration.

Revisionsoperationen oder Klagen von Patienten können sich Belegärzte nicht leisten – trotz fehlender „Kostendeckung“ haften sie weiterhin zivil- und strafrechtlich unbegrenzt. Ihren gerechteren Lohn müssen sie weiterhin bei PKV, Selbstzahlern und den echten Honorartätigkeiten finden: Für die poststationäre GKV-Nachsorge erhält zum Beispiel eine Hauptabteilung für nur einen Termin ungefähr den Betrag, den ein Belegarzt für das gesamte Quartal erhält!

Das 20-Prozent-Honorararztmodell „rechnet“ sich im Fachbereich HNO gegenüber dem noch schlechter honorierten Belegarztmodell je nach KV-Bezirk knapp. Für Nichtbelegkliniken ist es jedoch schon deshalb unattraktiv, weil diese Häuser die Kostenstruktur zur „A-DRG“ aufweisen und damit innerhalb der wirtschaftlichen Logik alleine der Honorararzt den gesetzlichen Abschlag einsparen müsste . . . Angesichts konstant zu hoher Hauptabteilungskapazitäten und verkrusteter bürokratischer Strukturen wird der freiberuflich tätige Beleg- und Honorararzt also weiterhin ein Schattendasein als Krankenhaus-Notnagel und KV-Treppenterrier führen!

Dr. Markus Schlittenbauer MBA,
St. Josef-Hospital, 53225 Bonn

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