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Präimplantationsdiagnostik: Ethikrat ohne einheitliches Votum


Für die Entscheidung über eine Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) erhält der Bundestag vom Deutschen Ethikrat keine klare Empfehlung. Der Rat ist gespalten: 13 der 26 Ratsmitglieder befürworten eine eng begrenzte Zulassung der PID, elf sind gegen diesen Vorschlag, ein Mitglied enthielt sich. Ratsmitglied Prof. Dr. med. Eckhard Nagel gab ein Sondervotum ab, in dem er sich dafür ausspricht, die PID zur Identifikation von entwicklungsfähigen Embryonen zu erlauben und dafür eine verbindliche Indikationsliste zu erstellen.
Die Befürworter argumentieren mit dem Recht der Frau auf Fortpflanzung. Dieses sei abzuwägen gegen den Schutz des Embryos, sagte die stellvertretende Vorsitzende des Ethikrats, Prof. Dr. med. Christiane Woopen. Die Befürworter schlagen vor, die PID bei einem „hohen medizinischen Risiko“ zuzulassen. Dazu zählten erbliche Anlagen, die zu einer schweren Krankheit, Behinderung oder zum Tod des Kindes führen. Die PID soll zudem nur an spezialisierten Zentren möglich und mit umfassender Beratung verbunden sein.
Die Gegner betonten die besondere Verantwortung gegenüber Embryonen aus dem Reagenzglas. Eine Zulassung der PID sei ethisch nicht vertretbar, sagte der ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Wolfgang Huber. Die von den Befürwortern vorgeschlagene Begrenzung auf wenige Fälle hält Huber für eine Illusion. Im Vorgängergremium des Deutschen Ethikrats, dem Nationalen Ethikrat, hatten sich 2003 noch zwei Drittel der Mitglieder für eine begrenzte Einführung der PID ausgesprochen.
Dem Bundestag liegen drei Gesetzesvorschläge vor, die von einem völligen Verbot, über ein Verbot mit Ausnahmen bis hin zu einer begrenzten Zulassung reichen. Sie sollen am 17. März erstmals beraten werden. ER